Die Skripten Vollstreckungsrecht (2 Bände) sind als Hilfsmittel für die Referendarausbildung und das Assessorexamen vorgesehen. Außerdem sind sie eine Anleitung für Studenten, insbesondere der betreffenden Schwerpunktgruppe, undbehandeln den Examensstoff für das Referendarexamen. Bearbeitungsstand Band 1 in der Auflage 2008 ist auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Rechtsprechung und Literatur sind bis April 2008 berücksichtigt. In Band 1 werden behandelt: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Fahrnisvollstreckung (bewegliche Sachen), Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung, in Geldforderungen, in Herausgabeansprüche, in Ansprüche auf Leistung körperlicher Sachen, Vorpfändung Hinweis: In Band 2 werden behandelt: die übrigen Vollstreckungsarten, Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsverfahren, Arrest und einstweilige Verfügung.
Rezensionen / Stimmen
Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung im Dreiklang von Titel, Klausel und Zustellung kennt jeder. Das Zwangsvollstreckungsrecht muss aber vom Wahlfach-Studenten und, je nach Bundesland, vor allem im ersten Staatsexamen und natürlich vom Referendar im zweiten Staatsexamen tiefgehend erfasst werden. Viele Klausuren finden ihren Einstieg nämlich über Vollstreckungsgegenklagen und beschäftigen sich intensiv mit Rechtsbehelfen im Klauselverfahren. Das vor den Staatsexamina gerne gemiedene Thema ist also schlicht nicht zu vermeiden. Der Autor ist Lehrbeauftragter einer Universität und legt in nunmehr 10. Auflage sein kenntnisreiches und gut strukturiertes Buch vor. Im ersten Teil, rund 100 Seiten stark, werden über die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (ZV) hinaus detailliert und verständlich die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen geschildert. Sinnvoll gestrafft werden auch die besonderen ZV-Voraussetzungen behandelt. Der zweite Teil mit rund 80 Seiten hat die Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen zum Gegenstand. Hier wird deutlich, wie der Gerichtsvollzieher pfändet und verwertet und wie er das Geld zu verteilen hat. Im letzten Teil mit seinen etwa 70 Seiten lässt sich das Wichtigste über Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte erarbeiten - vom praktisch so bedeutsamen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bis hin zur Vorpfändung. In bewährter Alpmann-Schmidt-Manier folgt dem Überblick entlang dem Gesetz eine grafische Darstellung zur Struktur. Der Stoff ist anschaulich und sehr einprägsam aufbereitet. Nur das Wichtige wird hervorgehoben. Das Buch durchziehen insgesamt 103 Fälle, die das gerade Gelernte verständlich machen und die typischen Aufhänger in der Klausur darstellen. Das ZV-Recht hat praktisch erhebliche Bedeutung - eine Tatsache, die Studenten und oft auch Referendare unterschätzen. Die Falldarstellung zeigt, warum diese Bedeutung so groß ist. Die auch in diesem Werk zur Vertiefung angegebenen Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur beschränken sich auf das Notwendige. Ein Teil der angegebenen Urteile -durchaus auch unterer Instanzen - wird zum Download angeboten. So kann man sich den Weg in die Bibliothek sparen. Sehr hilfreich sind die Klausurhinweise und die vielen Übersichten.
Fazit: Das für das Examen wichtige Wissen kann durch die Lektüre dieses Buch schnell erworben werden.
Rezensiert von Michael Schinagl, RA in Berlin
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-89476-966-6 (9783894769666)
Schweitzer Klassifikation
1. Teil: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
1. Abschnitt: Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen
2. Abschnitt: Die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
3. Abschnitt: Die besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
4. Abschnitt: Keine (allgemeinen) Vollstreckungshindernisse
2. Teil: Die Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, Paragr. 808-827
1. Abschnitt: Die Durchführung der Pfändung
2. Abschnitt: Die Rechtswirkungen der Pfändung
3. Abschnitt: Die Verwertung
4. Abschnitt: Auskehr des Erlöses; Verteilungsverfahren
3. Teil: Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte
1. Abschnitt: Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen
2. Abschnitt: Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in andere als Geldforderungen
3. Abschnitt: Die Vorpfändung, Paragr. 845