Übersicht – die neue TA Luft
Immissionen und Emissionen (§2)
- Begriffsbestimmungen und Definitionen
- Immissionen und Emissionen
- Anlagentypen
Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung (§3)
- Neuen Anlagen
- Teilgenehmigungen
- Vorzeitiger Inbetriebnahme
- Genehmigungspflicht bei Änderungen
- Antragsstellung in der Praxis
Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§4)
- Schutz vor schädlichen Einwirkungen und Belästigung
- Ermittlung der Immissionskenngrößen
- Überschreitung von Grenzwerten
- Grenzwerttabellen, Schadstoffdepositionswerte und Klassifizierung
Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen (§5)
- Vermeidung und Verminderung
- Stoffgruppen bei Emissionen und Immissionen
- Ablauf der Messungen
- Besondere Regelungen für bestimmte Anlagentypen
- Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
- Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
- Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
- Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen,
- sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
- Holz, Zellstoff
- Nahrungs–, Genuss– und Futtermittel
- Landwirtschaft, Biogasanlagen
Nachträgliche Anordnungen (§6)
- Einschlägige Fristen
- Maßnahmen
- Verzicht auf Genehmigung
Anhänge der TA Luft
Beispiele aus der Praxis