Im Interesse einer bundeseinheitlichen Klärung sind die in den Ländern im Zusammenhang mit dem Vollzug der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe - 17. BImSchV - vom 23. November 1990 (BGBl. I S. 2545, 2832) bestehenden Fragen zusammengestellt und mit begründeten Antwortvorschlägen versehen. Der LAI hat den Fragen- und Antwortkatalog in seiner 82. Sitzung vom 12. - 14.10.1992 in Potsdam verabschiedet. Der Anwendungsbereich der 17. BImSchV nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erfaßt alle Anlagen, in denen Stoffe nach Nr. 1 oder 2 verbrannt werden. Aus § 1 Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, daß dies auch auf Anlagen zutrifft, in denen die Verbrennung dieser Stoffe nicht alleiniger Zweck ist; es genügt, daß das Verbrennen wenigstens auch als Nebenzweck gewollt ist. Nicht reicht es hingegen aus, daß die Verbrennung ungewollte Nebenfolge ist. Es werden z.B. unter anderem folgende Fragen beantwortet: Fallen Anlagen zum Abbrennen von Kabeln unter den Geltungsbereich der Verordnung? Findet die 17. BImSchV auf thermische Abgasreinigungsanlagen (TNV) Anwendung? Erfaßt der Anwendungsbereich, wie in § 1 Abs. 1 Ziff. 2 der 17. BImSchV, auch das Vernichten von explosivstoffbehafteten Abfällen?
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Zielgruppe
Genehmigungsbehörden, Umweltämter der Bundesländer, Städte, Kreise, Verkehrsverbände, Umweltpolitiker, Fachbibliotheken
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
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ISBN-13
978-3-503-03620-2 (9783503036202)
Schweitzer Klassifikation