Aktionäre haben seit 2005 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ersatzansprüche ihrer AG gegen Organmitglieder im eigenen Namen klageweise geltend zu machen. § 148 AktG gestaltet dieses Klageverfahren näher aus: Unter anderem ist eine Beiladung der AG zum Klageverfahren der Aktionäre vorgesehen; umgekehrt sind diese Aktionäre ihrerseits zum Klageverfahren nach einer (möglichen) Übernahme durch die AG beizuladen. Dem Zivilprozess ist die aus den öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen bekannte Drittbeteiligungsform der Beiladung weitgehend fremd. Gleichwohl schweigt das Gesetz dazu, was unter der Beiladung gem. § 148 AktG zu verstehen ist. Christian Mencke stellt zunächst die bisherigen - seltenen und uneinheitlichen - Beiladungsfälle im Zivilprozess sowie die öffentlich-rechtliche Beiladung detailliert dar. Er weist sodann nach, dass die Beiladung gem. § 148 AktG eine eigenständige Rechtsfigur ist, die in keiner der bisherigen Beiladungsfälle ein direktes Vorbild hat.
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Produkt-Info
Reihe
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Verlagsort
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 232 mm
Breite: 156 mm
Dicke: 20 mm
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ISBN-13
978-3-16-151924-6 (9783161519246)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1978; Studium der Mathematik an der Universität Kaiserslautern; 2003 Dipl.-Math.; 2002-06 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2007-09 Rechtsreferendariat in Berlin; seit 2010 als Rechtsanwalt tätig.