Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern kann durch solche Gestaltungsmöglichkeiten effektiv erzielt werden, bei denen Sozialhilfeempfänger im Hinblick auf die sozialhilferechtlichen Regelungssysteme funktional-begünstigend, also positiv, zugleich nicht leistungsschädlich und rechtswirksam am Nachlass teilhaben können. Dabei werden nicht nur Gestaltungsmöglichkeiten von Erblassern untersucht, sondern auch eigene rechtsgestalterische Möglichkeiten von Sozialhilfeempfängern. Es werden deshalb Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall diskutiert.
Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit einzelner Gestaltungsinstrumente mit den guten Sitten und inwieweit sozialhilferechtliche Sanktionen oder Kostenersatzansprüche ausgelöst werden können. Auch nach Einführung des Bürgergelds ist eine praxistaugliche Umsetzung komplex. Dies führt zu einer notwendigen konstruktiv-kritischen Betrachtung auf die entsprechenden geltenden Vorschriften, wodurch die Arbeit abgerundet wird.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Heidelberg
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 231 mm
Breite: 155 mm
Dicke: 23 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19032-4 (9783428190324)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Damiano Mascia, Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne; derzeit Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.
I. Einführung und sozialhilferechtliche Ausgangsbetrachtung
1. Einführung
Untersuchungsgegenstand - Gang der Darstellung und Konkretisierung der inhaltlichen Fragestellungen - Grenzen der Untersuchung - Erklärungen zum sprachlichen Gebrauch ausgewählter Begriffe
2. Sozialhilferechtliche Ausgangsbetrachtung
Sozialhilferechtliche Grundlagen - Auswirkungen des Erbfalls auf den Leistungsanspruch
II. Gestaltungsmöglichkeiten
3. § 138 Abs. 1 BGB als Gestaltungsgrenze
4. Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers nach dem Erbfall
Der Sozialhilfeempfänger als berufener Erbe - Der Sozialhilfeempfänger als Inhaber eines ihm durch den Erbfall entstandenen Anspruchs oder Rechts
5. Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Erbfall
Die Testierfreiheit und der numerus clausus als wegweisende Ausgangspunkte der Rechtsgestaltung des Erblassers - Unilaterale Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers - Bilaterale Gestaltungsmöglichkeiten - Zusammenwirken des Erblassers mit dem Sozialhilfeempfänger
III. Conclusio
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Würdigung - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf - Schlussbetrachtung