Abkürzungsverzeichnis
Einleitung: Der Weg zu einer Modernisierung des GmbH-Rechts
1 Gang des Gesetzgebungsverfahrens
2 Die Hauptanliegen der Reform
Teil 1: Darstellung der neuen Rechtslage aus Sicht der Praxis
A Wettbewerb der Rechtsformen
1 Rechtsformwahl
2 Standortwahl
B Gründung und Gesellschaftsverfassung
1 Gestaltungsalternativen nach Baukastensystem
2 Standardgründung
3 Gründung mit Musterprotokoll
4 Standard-GmbH
5 Mini-GmbH
C Stammkapital
1 Höhe des Stammkapitals
2 Stückelung des Stammkapitals, Geschäftsanteile
3 Aufbringung des Stammkapitals
4 Erhaltung des Stammkapitals
D Gesellschafterliste
1 Transparenzfunktion: Veröffentlichung der Beteiligungsstruktur
2 Legitimationsfunktion: Legitimation der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft
3 Haftungsfunktion: Mithaftung für rückständige Leistungen
4 Rechtsscheinsträgerfunktion: Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen
5 Haftung bei unterlassener oder mangelhafter Führung der Gesellschafterliste
E Zugangs- und Zustellungserleichterungen
1 Die Änderungen im Überblick
2 Geschäftsanschrift
3 Zustellung bei Führungslosigkeit
4 Zustellung an Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften
F Krise und Insolvenz
1 Einberufung der Gesellschafterversammlung
2 Auslandsbezüge
3 Insolvenzrechtliche Neuerungen.
Teil 2: Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen
Synopse der Vorschriften zum GmbHG
Stichwortverzeichnis
EINLEITUNG: DER WEG ZU EINER MODERNISIERUNG DES GMBH-RECHTS
Der deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Am 19. September hat das Gesetzesvorhaben den Bundesrat passiert.
Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird für den 1. November 2008 erwartet und setzt die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes um.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt. Des Weiteren soll durch ein Bündel von Maßnahmen die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als "werbendes", also am Markt tätiges Unternehmen erhöht und Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen werden. Nicht zuletzt sollen die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft werden.
Das "alte" GmbH-Gesetz ist also Gegenstand einer strategischen Neuausrichtung geworden. Während die bisherige Gesetzeslage, die Seriosität der GmbH insbesondere durch eine strenge Gründungsprozedur und ein hohes Mindestkapital zu schützen suchte, also eine hohe Einstiegshürde bot, wird die neue Gesetzeslage eben diese Einstiegshürde absenken und dann später, im Vorfeld der Insolvenz "umso härter zugreifen".
Die überragende Bedeutung des Gesetzesvorhabens lässt sich auch an dem vieldiskutierten Referentenentwurf und den dazu ergangenen Stellungnahmen sowie Änderungsvorschlägen erkennen. So zog sich ohne eine Einrechnung der vorher durchgeführten wissenschaftlichen Aufbereitung der GmbHG-Reform das Gesetzgebungsverfahren fast exakt über zweieinhalb
Jahre: