Rezensionen / Stimmen
Zur Vorauflage:
(...) Insgesamt ein Werk, das in die Hand von Sachbearbeitern und Juristen gehört."
in: Wild und Hund 21/2011, zur 4. Auflage 2011
"(...) Das topaktuelle Werk, das die einschlägige Literatur vollumfänglich berücksichtigt, hilft dem Leser, sich in den unterschiedlichen Rechtsgebieten leicht zurechtzufinden, so dass das Buch z. B. Verwaltungsrichtern sowie Verwaltungs- und Polizeibehörden für die Bewältigung diesbezüglicher Probleme und Fragestellungen empfohlen werden kann; aber auch Jagdpächter, Jagd- und Fischereiaufseher sowie Jäger und interessierte Hjjbbyangler findenihier Antworten auf viele Fragen rund um das Jagd- und Fischereirecht."
Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie 05-06/ 2011, zur 4. Auflage 2011
"(...) Insgesamt reizt das Werk zu einer lobenden Feststellung frei nach Mark Twain: „Hier hatten zwei Zeit, sich kurz zufassen."
Dr. Tilrnan Giesen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, in: Agrar- und Umweltrecht 06/ 2011, zur 4. Auflage 2011
"(...) Dem Leser wird damit ein umfassendes Kompendium des Jagd- und Fischereirechts geboten, welches die Hinzuziehung anderer Werke zu angrenzenden Gebieten entbehrlich macht. Die äußere Gestaltung ist gelungen. Den schnellen Zugriff auf ein gesuchtes Problem erleichtern insbesondere die zahlreichen, durch Fettdruck hervorgehobenen Leitbegriffe. Rechtsprechung und Literatur sind umfangreich nachgewiesen und - wie Stichproben gezeigt haben - auf aktuellem Stand.
Fazit: Der Kommentar gehört zu den „Klassikern" im besten Wortsinne. Wer sich über Detailfragen aus dem Bereich informieren will, ist gut beraten, das Werk zu Rate zu ziehen."
Reg.-Dir. G. Haurand, in: Deutsche Verwaltungspraxis 06/ 2011, zur 4. Auflage 2011
"(...) Insgesamt erhält man mit diesem Kommentar zum einen eine erfreulich gute Wissensquelle für die Anwendung von Straf-und Bußgeldrecht im Jagdrecht, zum anderen bietet der Kommentar (nicht an jeder Stelle, aber in vielen Kapiteln) Zusatzinformationen über die reine Kommentierung hinaus, die das Werk für den Rechtsanwender noch wertvoller machen. Dies kann der Hinweis auf den möglichen Verfahrensablauf sein, eine Abwägung zur Beweisproblematik oder schlicht der Einfluss von anderen Normen und Rechtsgebieten auf eine bestimmte Regelung. Ebenfalls von Vorteil ist die Nennung vieler älterer Urteile mit jagdrechtlichem Bezug, an die man in den Datenbanken von heute nicht ohne weiteres herankäme."
RAG Dr. Benjamin Krenberger, in: www.studjur-online.de 15.06.2011, zur 4. Auflage 2011