Zum Werk
Das Werk behandelt in systematischer Darstellung einen der wichtigsten Bereiche des Europäischen Kartellrechts. Durch die Gruppenfreistellungsverordnungen werden bestimmte Vertragstypen vom grundsätzlichen Kartellverbot ausgenommen. Das europäische Primärrecht wird hier in besonderem Maße durch Verordnungen, Leitlinien, Mitteilungen und Bekanntmachungen geprägt. Alle einschlägigen Texte werden systematisch aufbereitet und durch zahlreiche Rechtsprechungsnachweise erläutert.
Vorteile auf einen Blick
- Berücksichtigung der neuen Vertikal-GVO, F&EGVO und Spezialisierungs-GVO
- neue Kapitel zum Handelsvertreter- und Internet-Vertrieb
- neue Kapitel zu Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen sowie zu Vereinbarungen über Normen
- jetzt noch praxisnäher
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurde das Werk grundlegend inhaltlich überarbeitet und auf den Rechtsstand März 2023 gebracht. Sie berücksichtigt bereits die neue Vertikal-GVO, welche am 1. Juni 2022 in Kraft treten wird. Auch die aktualisierte F&E- sowie Spezialisierungs-GVO finden Berücksichtigung.
Die Neuauflage enthält zahlreiche neue Kapitel. So werden nun der Handelsvertreter- und der Internet-Vertrieb umfassend behandelt. Auch die Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen sowie die Vereinbarungen über Normen finden nun besondere Berücksichtigung. Zudem werden die neueste Literatur und Rechtsprechung entsprechend ausgewertet und beachtet.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Eine abschließende Beurteilung des Werkes geht dahin, dass auch der bereits sachkundige Leser wohl alle ihn interessierenden Themen bearbeitet findet und dass er hinsichtlich der meisten Regelungsbereiche eine sehr gute bis zumindest ordentliche Bearbeitung vorfindet und dort, wo die Bearbeitung weniger umfassend bzw. weniger erläuternd ist, zumindest auf ein hinreichend großes Quellenverzeichnis trifft, das ihm den Zugang zu weiterführender Rechtsprechung und Literatur ermöglicht." Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler, in: GRUR 04/2013, zur 2. Auflage 2012
"(...) Abschließend ist den Autoren uneingeschränkt zuzustimmen: Das aktuelle Handbuch ist nicht nur aus wettbewerbsbehördlicher Sicht, sondern generell als Orientierungshilfe für die beratende und vertragsgestaltende Praxis willkommener denn je." Alfred Mair, in: ÖJZ 03/2013, zur 2. Auflage 2012