Während des Arbeitskampfes sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert. Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts veranlasst weite Teile der Literatur, die arbeitskampfrechtlichen Sonderregeln auf andere Vertragsverhältnisse zu erweitern. Insbesondere sollen bekämpfte Unternehmen ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren unternehmerischen Vertragspartnern suspendieren können.
Entgegen der herrschenden Auffassung unterliegt das Leistungsstörungsrecht außerhalb des Arbeitsverhältnisses keinen arbeitskampfrechtlichen Modifikationen. Die Tarifautonomie ist auch ohne einen arbeitskampfbedingten Zugriff auf die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse funktionsfähig. Eine Ergebnisanalyse zeigt, dass der Verzicht auf arbeitskampfbedingte Sonderregeln nebst individuellen Steuerungsmöglichkeiten der Kampfbeteiligten das Arbeitskampfgeschehen risikogerecht ordnen und die steuernde sozialpolitische Funktion des Arbeitskampfes erfüllen wird
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2020
Universität München
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-18078-3 (9783428180783)
Schweitzer Klassifikation
Lucas Lichtenberg studierte ab Oktober 2012 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Januar 2018 vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg ab. Im Anschluss daran verfasste er seine Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Richard Giesen am Lehrstuhl für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er war zudem am Lehrstuhl seines Doktorvaters als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Mai 2020 wurde Lucas Lichtenberg promoviert. Seit April 2020 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München