Rezensionen / Stimmen
Rezensionen zur Vorauflage:
"(...) Der neue Handkommentar im Umfang von rund 800 Druckseiten, an dessen Einarbeitung neben den beiden Herausgebern 18 weitere praxisorientierte erfahrene Fach- und Sachkenner, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architekten- und Vergaberecht beteiligt sind, folgt der Systematik bzw. Einordnung der neuen Vorschriften in das BGB. Danach steht die Abhandlung der Vorschriften zur kaufrechtlichen Mängelhaftung, Nacherfüllung, zum Rücktritt, Schadenersatz und Rückgriff am Anfang des Kommentars, gefolgt von den Regelungen des Verbrauchsgüterverkaufs."
in: forum vergabe e.V. Monatsinfo 08-09/2019, zur 1. Auflage 2018
"(...) Besonders verdienstvoll ist es, dass die Autoren sich sehr intensiv mit den § 650b-d BGB auseinandersetzen. Der Umfang dieser Erläuterungen macht deutlich, dass das dort behandelte neue Anordnungsrecht des Auftraggebers zur Änderung des Vertrags in der Baupraxis viele Probleme mit sich bringen wird. Die neuen 'wesentlichen Grundlagen der gesetzlichen Regelung' haben zur Folge, dass auch einzelne VOB-Bestimmungen AGB - rechtlich neu zu bewerten sind, sofern die VOB/B nicht insgesamt und ohne inhaltliche Abänderung und außerhalb des Verbraucher-Vertrags verwendet wurde. Auch zu dieser AGB-rechtlichen Problematik äußert sich dieser Kommentar umfassend. Das Buch sollte in keiner auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Anwaltskanzlei fehlen."
in: www.baurechtsuche.de 25.04.2019, zur 1. Auflage 2018
"(...) Das Buch sollte in keiner auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Anwaltskanzlei fehlen."
in: baurechtsuche.de 21.1.19, zur 1. Auflage 2018
"(...) Die Kommentierung umfasst das Werkvertragsrecht mit sämtlichen Kapiteln, also Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag und den Bauträgervertrag. Zudem ist die Kommentierung um die für die Mängelhaftung von Baustoffen und die für den Rückgriff wegen Mängel relevanten Vorschriften des Kaufrechts ergänzt worden. Das steigert den Nutzwert. (...) Die Herausgeber und Autoren haben einen guten Kompromiss zwischen Überblick und vertieften Ausführungen gefunden."
Richter am OLG Dr. Tobias Rodemann, Düsseldorf, in: NZBau 1/19, zur 1. Auflage 2018
Expertenstimme von Dr. Olaf Kieschke, Rechtsanwalt und FA für Bau- und Architektenrecht, Stuttgart, 02.04.2018:
Das lange erhoffte neue Bauvertragsrecht des BGB ist da. Aufgrund der Neueinführung von Regelungen in das BGB mussten natürlich bereits am Markt platzierte Kommentare angepasst und überarbeitet werden. Daneben wurden neue Werke verfasst. Um eine solche Erstauflage handelt es sich beim vorliegenden Kommentar aus der Reihe „Gelbe Erläuterungsbücher", der seinen Platz bei den baurechtlichen Kommentaren sucht - und findet.
Trotz der Fülle vergleichbarer aktueller Literatur wird sich der „Leinemann/Kues" als Anwaltskurzkommentar etablieren. Schaut man sich die Personen der Bearbeiter an, fällt schnell - und ohne dies werten zu wollen - eine gewisse Anwaltslastigkeit, eigentlich eine „leinemannlastigkeit" auf. Immerhin stammen 11 von 20 Bearbeitern aus der Kanzlei des Mitherausgebers und Namensgebers Prof. Dr. Ralf Leinemann. Ein Kollege aus dem Richterdienst (Laudi) hat ebenfalls mitgewirkt - und folgerichtig den neuen § 650d BGB aus Sicht eines Richters kommentiert.
Inhaltlich geht der Kommentar in seiner Erstauflage auf alle seit dem 01.01.2018 im Baurecht zu beachtenden BGB-Änderungen ein. Während sich am Markt erschienene Konkurrenzprodukte allerdings auf die ab § 650a neu in das BGB eingeführten Regelungen beschränken, macht gerade die Aufnahme auch der durch die Reform nicht angetasteten „alten" Vorschriften (bspw. im allg. Werkvertragsrecht) sowie des für private Mandanten natürlich interessierenden Verbraucherbauvertrages (§ 65 Oi BGB) und des Bautragervertrages (§ 650u BGB) den vorliegenden Kommentar rund. Nicht zu vergessen ist die stetige Inbezugnahme der VOB/B, deren Zukunft ja weiterhin heiß diskutiert wird. Durch diese zusammenhangende Kommentierung der Untertitel 1 bis 3 des Titels 9 mit Blick auf die VOB verdient sich das Werk wirklich den Titel „Kommentar zum Bauvertragsrecht" und wird für den baurechtlich tätigen Juristen fur das schnelle Nachschlagen auf der Suche nach einer prägnanten Antwort ungemein wertvoll. Die Bearbeitung ist umfangreich - wenngleich natürlich zum neuen Recht bislang wenig praktische Erkenntnisse oder gar zitierfähige Rechtsprechung vorliegen. Die Kompaktheit des Werks leidet indes ein wenig unter der Fülle. Zum Vergleich: der „Leinemann/Kues" umfasst „nur" fur das Bauvertragsrecht etwa ein Viertel des BGB-Gesamt-Kommentars von „Jauernig". Hier sollten die Herausgeber fur zukünftige Auflagen darauf achten, den Umfang des Kommentars nicht weiter zu vergrößern, damit er ein Handkommentar bleibt. Als solcher darf er aber in der gut sortierten Bibliothek eines Baurechtlers nicht fehlen."
"(...) Die Verzahnung BGB-Vertrag/VOB/B-Vertrag gelingt gut, die AGB-Problematik ist sehr gut integriert. Die neuen Regelungen werden hervorragend erläutert. Aufgrund der Aktualität des Gesetzes muss es natürlich zunächst bei Erläuterungen bleiben. Die bisherige Rechtsprechung wird selbstverständlich dargelegt und einbezogen, das aktuelle Schrifttum ohnehin. Was die Rechtsprechung aus dem neuen Gesetz machen wird, wird sich natürlich erst über die Jahre zeigen, jedoch gelingt es den Verfassern, eine praxistaugliche Richtschnur vorzugeben und - soweit möglich - den Weg der Entwicklung zu weisen. Das Werk geht deutlich über die Standardkommentarliteratur hinaus. Für den ersten Zugriff dürfte es derzeit nichts Besseres geben als den "Leinemann/ Kues"."
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Pirmasens, in: http://dierezensenten.blogspot.com 08.10.2018, zur 1. Auflage 2018
"(...) Das Buch sollte in keiner auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Anwaltskanzlei fehlen."
in: Baurechtsuche 13.08.2018, zur 1. Auflage 2018