Rezensionen / Stimmen
"(...) Besonders hilfreich ist bei dem Werk, dass es nicht notwendig ist, es von vorne bis hinten durchzulesen. Denn die Autoren haben bewusst die Möglichkeit des gezielten Herauspickens eines gesuchten Sachverhalts als Kriterium für ihre Darstellung gewählt. Auch die umfangreichen Kapitalisierungstabellen am Ende sowie die Sterbetafeln helfen dem schnellen Sucher."
Dr. Thomas Hilpert-Janßen, Rechtsanwalt, Köln, in: Der Nahverkehr 03/2018, zur 12. Auflage 2016
"(...) Das Handbuch ist wegen seiner kompakten Darstellung ein ganz hervorragender Arbeitsbehelf; würde es auf mehr Ausgewogenheit achten, könnte man es auch für die Geschädigtenanwälte und Regressgläubiger mit weniger Skrupel empfehlen."
Prof. Dr. Christian Huber, Aachen, in: NJW 28/2017, zur 12. Auflage 2016
"(...) Die Autoren sind in einer führenden deutschen Spezialkanzlei für Versicherungsrecht tätig und durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vortragstätigkeit als Kenner der Materie ausgewiesen. Das Werk ist daher ein zuverlässiger Ratgeber für Rechtsanwälte, Richter, Juristen in Versicherungen und bei Sozialversicherungsträgern."
in: ArztRecht 04/2017, zur 12. Auflage 2016
"(...) Das Werk stellt alle mit dem Eintritt eines Personalschadens einhergehenden Rechtsfragen komprimiert und praxisnah dar. Die Darstellung gliedert sich nach den in der Praxis auftretenden Fallgruppen von Ausländer bis Schmerzensgeld. So eignet sich das Buch für eine systematische Lektüre ebenso wie als Hilfsmittel für die Lösung konkreter Rechtsfälle."
in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 04/2016, zur 12. Auflage 2016
"(...) Der "Küppersbusch/Höher" hat sich in mittlerweile 12 Auflagen als ein Standardwerk des Deliktsrechts etabliert. Er behandelt übersichtlich und komprimiert alle für die praktische Bearbeitung eines Personenschadens wichtige Punkte. Die Darstellung gliedert sich nach den in der Praxis auftretenden Fallgruppen von ,,Arbeitsunfall" bis ,,Schmerzensgeld". So eignet sich das Werk zur systematischen Lektüre sowie zur Lösung konkreter Rechtsfälle."
in: Betriebswirtschaftliche Nachrichten 6/2016, zur 12. Auflage 2016
"(...) Rundum liefert das Werk Antworten auf alle Fragen, die sich im einfachen aber auch im komplizierten Personenschadensfall stellen. Das Werk ist auf aktuellem Stand. Die Rechtsprechung konnte bis Februar 2016 berücksichtigt werden. Ebenfalls berücksichtigt worden ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)."
in: AG Spezial 08/09 2016, zur 12. Auflage 2016
"(...) Was unabhängig davon resümiert werden darf ist, dass ich das Werk zu diesem schwierigen und bedeutsamen Bereich uneingeschränkt empfehlen kann. Man wird kaum an dem "Küppersbusch" in der Praxis vorbeikommen, zumal - was bereits erwähnt wurde - gerade die Versicherungswirtschaft nach wie vor mit diesem Werk äußerst gerne arbeitet und auf dieses verweist. Das muss gerade der Vertreter des Geschädigten im Blick haben. Sucht man ein Werk, das ausschließlich auf Probleme rund um die Vertretung des Geschädigten zugeschnitten ist, muss man nach einer Alternative suchen, die es auf dem Markt zwischenzeitlich gibt. Eine gewisse Nähe zur Versicherungswirtschaft kann dem Werk nicht abgesprochen werden, was ich nicht als Kritik verstanden wissen möchte. Denn auch ich, der überwiegend Geschädigte vertritt, arbeite äußerst gerne mit diesem Werk. Da wird auch so bleiben. Es ist gut strukturiert und leicht verständlich, das macht es so wertvoll. Zu Recht wird es daher vom Verlag als "Standardwerk des Deliktsrechts" beworben. Fazit: Das Werk darf in keinem Bücherregal fehlen!"
in: dierezensenten.blogspot.de 21.09.2016, zur 12. Auflage 2016
"(...) Der "Küppersbusch" stellt alle mit dem Eintritt eines Personenschadens einhergehenden Rechtsfragen praxisnah dar."
in: NJW-aktuell 32/2016, zur 12. Auflage 2016
"Die Bearbeitung von Mandaten mit Personenschäden gehört zu den anspruchsvollsten Tätigkeiten des Haftungsrechtlers. Der Haushaltsführungsschaden des Geschädigten bewegt sich nicht selten in finanziellen Dimensionen, die den Schmerzensgeldanspruch bei Weitem übersteigen. Macht der Rechtsanwalt den Haushaltsführungsschaden für seinen Mandanten irrtümlich nicht geltend, so ist der eigene Haftungsfall vorprogrammiert. Damit einem solches erspart bleibt, sollte man auf das Standardwerk des Deliktsrechts keinesfalls verzichten. Die ersten zehn Auflagen des Werkes wurden von Küppersbusch alleine bearbeitet. Die nun vorliegende 11. Auflage ist ein Gemeinschaftswerk von Küppersbusch und dem neu hinzugekommenen Autor Höher, seines Zeichens Rechtsanwalt und als Sozius einer führenden deutschen Spezialkanzlei für Versicherungsrecht tätig. Das Werk bedarf an dieser Stelle keiner näheren Vorstellung mehr. Die praxisbezogene Anleitung behandelt übersichtlich und komprimiert alle bei der Bearbeitung eines Personenschadensmandats auftretenden Rechtsfragen. Die Darstellung ist gegliedert nach den in der Praxis auftretenden Rechtsfragen von „Ausländer“ über „Erwerbsschaden“, „Schmerzensgeld“ bis hin zu „Vermehrte Bedürfnisse“. Das Werk kann einerseits zur systematischen Einarbeitung in die schwierige und komplexe Materie genutzt werden, andererseits aber ebenso gut als Hilfsmittel für die Lösung der eigenen Rechtsfälle. Die Neuauflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur. So wird auch das zum 01.01.2013 geltende Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung dargestellt. Die Kapitalisierungstabellen und Sterbetafeln wurden auf Basis der Sterbetafeln 2009/11 vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die Neuauflage bestätigt insgesamt eindrucksvoll den guten Ruf, den sich das Werk in zehn Auflagen als Standardwerk des Personenschadensrechts erarbeitet hat. Wer mit der Bearbeitung von Personenschäden befasst ist, kommt an der Anschaffung der Neuauflage des „Küppersbusch/Höher“ nicht vorbei."
Expertenstimme von Rechtsanwalt Rudolf Günter, zur 11. Auflage
"(...) Insgesamt hat mich die Darstellung inhaltlich überzeugt. Sehr gut gefallen hat mir, dass die Autoren es nicht dabei belassen, im Fließtext die einzelnen Grundlagen darzulegen, sondern auch Beispiele aufzuzeigen. (...) Man wird kaum an dem „Küppersbusch" in der Praxis vorbeikommen. Es ist gut strukturiert und leicht verständlich, das macht es auch so wertvoll. Zu Recht wird es daher vom Verlag als „Standardwerk des Deliktsrechts" beworben."
Sebastian Gutt in: www.dierezensenten.blogspot.de 15.10.2013, zur 11. Auflage