Zum Werk
Das Werk widmet sich schwerpunktmäßig Themenkreisen, die von vorrangigem Interesse für die Praxis sind, u.a.:
- Qualifikationsvoraussetzungen für die SiGe-Koordinatoren
- Weisungsbefugnisse des SiGe-Koordinators
- Honorarfragen
- Mindestanforderungen an Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage
- Kostensparende Effekte (z.B.
- Synthese mit Gefährdungsbeurteilung)
- Haftungsfragen (insbesondere: ob und inwieweit haftet auch der Bauherr)
- Hinweise auf Handlungshilfen und Muster
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage berücksichtigt Literatur und Rechtsprechung bis Mitte 2020. Insbesondere eingearbeitet sind die Änderungen betreffend die Beauftragung geeigneter Koordinatoren und betreffend den Schutz der Beschäftigten vor ionisierender Strahlung.
Die praxisorientierte Kommentierung bezieht die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen, die zwar keine Rechtsnormqualität besitzen, aber den amtlichen Stand der Interpretation der Vorschriften der Baustellenverordnung, abbilden, regelmäßig mit ein.
Ein verstärktes Augenmerk wird im Rahmen des § 4 auf die haftungsrechtlichen Fragestellungen von Bauherrn, Bauunternehmer und Architekt (vertragliche Haftung, Verkehrssicherungspflichten) gelegt
Rezensionen / Stimmen
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Dr. rer. pol. Alexandra Bullinger, Stuttgart, zur 2. Auflage:
"Die Baustellenverordnung ist am 01.07.1998 in Kraft getreten. Da bislang wenig Rechtsprechung ergangen ist und die Baustellenordnung für sich genommen sehr kurz und übersichtlich ist (8 Paragraphen), besteht sowohl bei Architekten als auch bei Juristen und allen sonst mit Baustellen Befassten nach wie vor ein größeres Informationsbedürfnis.
Der Kommentar von Dr. Kollmer zur Baustellenverordnung wird diesem Informationsinteresse in jeder Hinsicht bestens gerecht. Der Kommentar beinhaltet nämlich nicht nur die Baustellenverordnung, sondern auch noch Erläuterungen zum Arbeitsschutzgesetz und die vom Ausschuss für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen erlassenen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen. In diesen Regeln ist dargelegt, wie die Verwaltung die Baustellenverordnung verstanden haben will. Darüber hinaus beinhaltet der Kommentar die EG-Baustellensicherheitsrichtlinie ebenso wie die Betriebssicherheitsverordnung, die Druckluftverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Bauarbeiten nebst Durchführungsanweisungen.
In den von der Verwaltung erlassenen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen findet sich unter den RAB 30 und 31 eine ausführliche Darstellung hinsichtlich der Anforderungen an den Sicherheitskoordinator und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Ein Sicherheitskoordinator muss in den Fällen des § 3 Abs. 1 BaustellVO bestellt werden. Dessen Aufgaben sind in § 3 Abs. 2 BaustellVO festgehalten. Die Kommentierung zu diesem § 3 Abs. 2 und der RAB 30 stellt nun detailliert dar, welche Aufgaben im einzelnen vom Koordinator zu erfüllen sind, welche Qualifizierung und welche baufachlichen Kenntnisse dieser haben muss. Am Ende der Kommentierung zu RAB 30 werden entsprechende Beispiele aufgelistet. Die Kommentierung ermöglicht daher gerade Architekten und Bauleitern eine leicht nachvollziehbare und gut handhabbare Erfüllung der Anforderung des Gesetzgebers im Hinblick auf die Baustellensicherheit.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass dieser Kommentar sowohl Juristen als auch Ingenieuren in komprimierter, gut lesbarer Form die notwendigen Informationen vermittelt. Dabei ist besonders positiv, dass sich der Kommentar eben nicht auf die Baustellenverordnung beschränkt, sondern auch alle damit zusammenhängenden Fragen sowie die konkretisierenden Verwaltungsanweisungen darstellt. Dies schafft dem Bearbeiter den Vorteil, dass er sich allein anhand dieses Kommentars einen umfassenden Überblick schaffen kann. Als besonders positiv möchte ich noch hervorheben, dass der Verfasser zahlreiche Schaubilder und Schemata eingefügt hat, die gerade juristischen Laien den Umgang mit der Materie sehr erleichtern. Ein rundum begrüßenswerter und gelungener Kommentar."