Das WEG von A wie Abrechnung bis Z wie Zwangsvollstreckung.
Vorteile auf einen Blick
- praxisorientiert
- klarer, einheitlicher Aufbau
- topaktuell
Der umfassende Kommentar zum WEG
Alle für die Praktiker des Wohnungseigentumsrechts wichtigen Themen sind unter den Normen des Wohnungseigentumsgesetzes eingehend kommentiert. Die Bezüge zu anderen Gebieten – etwa Gesellschafts-, Grundbuch- und Baurecht sowie zahlreiche zivilprozessuale Aspekte – sind an den entsprechenden Stellen der Kommentierung ausführlich dargestellt. Zusätzlich enthält das Werk ein ausführliches, gut strukturiertes Sachregister.
Auf aktuellem Stand
Mit dem WEMoG wurde im vergangenen Jahr die umfangreichste Reform des WEG aller Zeiten beschlossen. Diese ist hier ebenso nachgezeichnet wie der Entwurf der Verordnung zum sog. Zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Der WEG-Kommentar von Timme ist auch in seiner Neuauflage uneingeschränkt zu empfehlen. Das Printmedium bietet trotz der Möglichkeit eines Onlinezugriffs viele Vorzüge. Es erlaubt dem Leser, größere Abschnitte und übergreifende Zusammenhänge leichter zu überblicken. Dies ist insbesondere bei sehr langen Bearbeitungen wie der zu § 10 WEG mit sage und schreibe 868 Randnummern von Vorteil."
Notarassessor Dr. Johannes Weber, in: DNotI-Report 22/2015, zur 2. Auflage 2014
"(...) Resümierend ist festzuhalten, dass die Neuauflage des Timme gelungen ist. Die zweite hat im Vergleich zur ersten Auflage an Bearbeitungstiefe gewonnen. In Teilbereichen, insbesondere im ersten Abschnitt, ist eine zum Teil wissenschaftlichere Auseinandersetzung mit Detailproblemen und eine richtige Verwendung von Fachbegriffen wünschenswert. Die Neuauflage kann empfohlen werden und ist als Praxiskommentar unverzichtbar für die Handbibliothek von spezialisierten Rechtsanwälten, Notaren und Richtern."
RA Dr. Andreas Ott, Berlin, in: NZM 17/2015, zur 2. Auflage 2014
"(...) Die Kommentierung ist prägnant und sehr gut verständlich geschrieben. Die angenehme Schriftgröße, ausreichend Absätze und das Fehlen ungewöhnlicher Abkürzungen sind der Lesbarkeit zuträglich. Fazit: Der „Timme" kann in jeder Hinsicht und insbesondere aufgrund seiner sehr konsequenten Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Praxis uneingeschränkt empfohlen werden."
Rechtsanwalt Henry Naeve, in: AdVoice 02/2015, zur 2. Auflage 2014