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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie ist schon vor einigen Monaten eine grundlegende gesellschaftsrechtliche Reform in Kraft getreten. Ganz aktuell schafft darüber hinaus das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für Aktiengesellschaften kurzfristig Möglichkeiten, die Corona-Krise organisatorisch zu bewältigen, greift aber auch tief in das aktienrechtliche Gefüge ein.
Zur rechten Zeit:
Der neue Handkommentar alles für die Rechtspraxis zum ARUG II und die Corona-Gesetzgebung
- systematische Übersichtskommentierung der 2. Aktionärsrechterichtlinie - Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
- das ARUG II im parlamentarischen Prozess
- klassische Kommentierung der durch das ARUG II neu eingefügten Paragrafen und der modifizierten bisherigen Regelungen
- klassische Kommentierung der Corona-Gesetzgebung zur Aktiengesellschaft
Die Schwerpunkte des ARUG II
- neues Vergütungssystem für Vorstände („say on pay“)
- neue Informationsansprüche („know-your-shareholder“) für Aktionäre
- erhöhte Transparenzanforderungen für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter („comply or explain“)
- grundlegende Neuregelung der Geschäfte mit nahestehenden Personen („related-party-transactions") durch Zustimmung des Aufsichtsrats und Veröffentlichungspflicht
Die Schwerpunkte der Corona-Gesetzgebung
- virtuelle Hauptversammlungen ohne Aktionärspräsenz
- Änderungen beim Rechtsschutz
- Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung und weitere Modifikationen, die Aktiengesellschaften, ihre Aktionäre und Berater jetzt kennen und gestalten müssen
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Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Maße
Höhe: 207 mm
Breite: 133 mm
Dicke: 24 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8487-6554-6 (9783848765546)
Schweitzer Klassifikation
Herausgegeben von:
Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M., MdB
Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Herausgeber*in
RA und FA für Steuerrecht