sowie Anhang mit GVGA [Auszug], ZwVwV, Adressen (NATO-Verbindungs- und Kontaktstellen).
Geleitwort
Das Handbuch zur gesamten Zwangsvollstreckung füllt eine Lücke zwischen den vorhandenen Kommentaren und Erläuterungswerken zur allgemeinen Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Auseinandersetzungsversteigerung und Zwangsverwaltung. Es macht die Bedeutung der Vollstreckung für das anwaltliche Mandat deutlich und zeigt auch die mit ihr verbundenen Haftungsprobleme und Kostenregelungen auf, die in der Praxis gelegentlich nicht richtig gesehen werden. Das Werk richtet sich jedoch nicht nur an Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter, Gläubiger und Schuldner, Vollstreckungsabteilungen von Gemeinden, Behörden und Firmen, sondern auch an all die Mitarbeiter in der Kreditwirtschaft, also bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Verbänden, die sich täglich oder auch nur gelegentlich mit der schwierigen Materie der Forderungsversteigerung, Zwangsverwaltung oder auch Teilungsversteigerung befassen. Nicht zuletzt sollen die Ausführungen auch Richtern, Rechtspflegern und Gerichtsvollziehern und schließlich auch den Studierenden an den Universitäten und Fachhochschulen für Rechtspflege bei ihrer täglichen Arbeit bzw. im Studium Hilfestellung geben.
Das Handbuch entstand auf der Grundlage der beiden bisher im Verlag C. H. Beck (letztmals 1999) erschienenen Werke „Hintzen, Handbuch der Immobiliarvollstreckung“ und „Hintzen/Wolf, Handbuch der Mobiliarvollstreckung“, stellt aber gleichwohl eine Neubearbeitung beider Rechtsgebiete dar, wobei die Gewichtung in der Darstellung der einzelnen Vollstreckungsmöglichkeiten in etwa beibehalten wurde. Besonderen Wert bekommt das Handbuch durch die Zusammenfassung von Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in nur einem – handlichen – Band allein deshalb, weil dadurch Überschneidungen in Bereichen, die sowohl die Mobiliar- als auch die Immobiliarvollstreckung betreffen, vermieden werden konnten.
Gesetzgebung, Rechtspraxis, Schrifttum und Rechtsprechung – und hier insbesondere Rechtsbeschwerdeentscheidungen des BGH – sind bis einschließlich Mai 2006 – teilweise darüber hinaus – eingearbeitet.
Mit ihrem Gesetzentwurf vom 9.3.2006 für ein Gesetz zur Änderung des WEG und anderer Gesetze (BT-Drucks. 16/887) beabsichtigt die Bundesregierung u. a. die Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Kreditinstituten zu stärken. Zu diesem Zweck sollen die §§ 10, 45, 52 und 156 ZVG gewichtige Änderungen erfahren. Bei Drucklegung dieses Buches befindet sich der Entwurf noch im Gesetzgebungsverfahren. Zuletzt fand am 18.9.2006 eine Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. In diesem Stadium erschien es uns nicht angezeigt, den Entwurf nach seinem gegenwärtigen Stand durchgängig einzuarbeiten. Wir haben uns deshalb darauf beschränkt, im Anhang aus dem Gesetzentwurf die das ZVG betreffenden Vorschriften nebst der amtl. Begründung mitzuteilen. Auf ein weiteres Gesetzesvorhaben der Bundesregierung soll an dieser Stelle nur hingewiesen werden. Es handelt sich um das 2. Justizmodernisierungsgesetz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11.8.2006 befindet sich bei Drucklegung (erst) im Bundesrat (BR-Drucks. 550/06).
Weil der Großteil der Bevölkerung nicht über Grundeigentum verfügt, ist die Mobiliarzwangsvollstreckung immer noch von außerordentlicher Bedeutung. Das Handbuch vermittelt hier die für eine wirksame und effiziente Vollstreckung notwendigen Kenntnisse durch detaillierte Darstellung der zahlreichen, nicht immer übersichtlichen Vorschriften des Vollstreckungsrechts, einschließlich ihrer Verknüpfung mit dem übrigen Prozessrecht und dem materiellen Recht.
Nach Ausführungen zum anwaltlichen Vollstreckungsmandat werden zunächst die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen in gebotener Kürze behandelt. Ausführlicher gehen wir dabei auf das in der Praxis häufig vorkommende Problem der Notwendigkeit einer Forderungsaufstellung bei einer Teil- bzw. Restforderungsvollstreckung ein. Es folgt die Darstellung der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, wobei wir besonderes Gewicht auf die relevanten Bereiche der notwendigen Bestimmtheit von Titeln und der qualifizierten Klauseln legen. Weiter geht es mit der Gerichtsvollziehervollstreckung, dem Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, dem komplexen Gebiet der Forderungspfändung und der Vollstreckung wegen Herausgabe, Duldung, Unterlassung sowie der Abgabe von Willenserklärungen. Sodann werden die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsverfahren eingehend behandelt. Wegen des sachlichen Zusammenhangs widmen wir der Klage gem. § 826 BGB auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Titels einen besonderen Abschnitt. Da die Komplexität des Immobiliarzwangsvollstreckungsrechts umfassende Kenntnis des Sachenrechts und des materiellen wie formellen Grundbuchrechts voraussetzt, haben wir dem Grundbuch, der Bedeutung der dinglichen Rechte und Verfügungsbeschränkungen am Grundstück, insbesondere den für die Versteigerung wichtigen Bewertungsfragen der dinglichen Rechte und schließlich dem für die Befriedigungsreihenfolge in der Zwangsversteigerung oder -verwaltung unerlässlichen Rangverhältnis der Rechte mit Zinsen und anderen Nebenleistungen am Grundstück ein eigenes Kapitel gewidmet.
Der dann folgende Abschnitt gehört der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch und in der Zwangsversteigerung. Auch hier bereitet die Verknüpfung zwischen Zwangsvollstreckung, Sachenrecht und Grundbuch die meisten Probleme – die eigene tägliche Praxis zeigt das ebenso wie die als Referent bei vielen Seminaren gemachten Erfahrungen.
In den Abschnitten Zwangsversteigerung, Auseinandersetzungsversteigerung und Zwangsverwaltung liegen die Schwerpunkte bei der richtigen Durchsetzung eigener oder fremder Ansprüche, der Informationsgewinnung und der Auswertung des Grundbuchs sowie bei den Vorüberlegungen zu den einzelnen Verfahrensstationen, insbesondere zum Versteigerungs- und Verteilungstermin und zu den Aufgaben des Zwangsverwalters. Auf die seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung besonderen Vorschriften wird ausführlich eingegangen.
Die für den Praktiker stets bedeutsamen Kostenfragen in der Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung erläutern wir im vorletzten Abschnitt des Handbuchs, der letzte hält zahlreiche Muster für Anträge in allen Verfahren, für Beschlüsse und für Verfügungen vor, wie sie beispielsweise in der Praxis verwendet werden.
Im Anhang ist die sehr umfangreiche bundeseinheitliche Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) auszugsweise abgedruckt, weil sie für die Praxis eine wertvolle Hilfe bei der Um- und Durchsetzung bzw. bei der Abwehr der jeweiligen Rechte in der gesamten Gerichtsvollziehervollstreckung ist und im Text häufig auf sie Bezug genommen wird. Abgedruckt ist aus dem gleichen Grund auch die Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Manchmal kommt es auch nur auf die richtige Adresse an: Hier hilft die Übersicht über die Verbindungsstellen nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und die Kontaktstellen, über die Zustellungen an und Ladungen von Angehörigen der jeweilige Streitkräfte erfolgen können.
Anregungen und Hinweise nehmen wir stets gern entgegen.
Berlin/Bonn, im September 2006
Udo Hintzen
Hans-Joachim Wolf