Die Einführung und die Beendigung von Kurzarbeit stellt für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eine Herausforderung dar, deren rechtliche und praktische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Um den Herausforderungen zu begegnen, ist eine Prognose des Verlaufs vonseiten des Arbeitgebers unerlässlich. In einigen Fällen wird bei der Einführung von Kurzarbeit deshalb das Enddatum festgelegt. Es gilt jedoch, dass je früher sich die Auftragslage verbessert, desto besser für den Betrieb. Sobald die Krise überwunden ist, soll wieder zur Normalarbeit zurückgekehrt werden. Gerade dieser wünschenswerte Ausgang, dass die Kurzarbeit vorzeitig beendet werden kann, wird zumeist aber nicht bedacht und dementsprechend nicht geregelt. Der Übergang zurück zur Normalarbeit - die "Gestaltung der Landebahn" der Kurzarbeit - wird nicht antizipiert.
Der Arbeitgeber hat aber ein Interesse daran möglichst schnell wieder zum Status quo ante zurückzukehren. Schließlich hat er die Kurzarbeit als flexibles Instrument zur Krisenüberwindung gewählt. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer womöglich auf eine eingeführte Kurzarbeit (Null) vertraut. Diese mitunter schützenswerten Interessen müssen mit dem flexiblen Kriseninstrument der Kurzarbeit in Einklang gebracht werden. Der Frage, ob und wie die Kurzarbeit (vorzeitig) beendet werden kann und wie dabei im Hinblick auf schützenswerte individual- und kollektivrechtliche, aber auch tatsächliche Interessen der Parteien Rücksicht zu nehmen ist, geht die Arbeit nach.
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Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt am Main
Deutschland
Zielgruppe
Arbeitgeber, insbesondere Unternehmensleitungen und Personalverantwortliche, Arbeitnehmer und deren Interessenvertretungen (z.B. Betriebsräte, Gewerkschaften), Rechts- und Personalberater, arbeitsrechtliche Experten
Maße
Höhe: 208 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 20 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8005-1973-6 (9783800519736)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Theresa M. Hess studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. 2024 wurde sie ebenda promoviert.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist sie als Rechtsanwältin in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Boutique-Kanzlei in München tätig.