Die 36. Auflage der Textsammlung enthält neben einer ausführlichen Einführung alle einschlägigen Vorschriften zum Bundesimmissionsschutzrecht mit Erläuterungen. Abgedruckt sind das BImSchG und die Bundes-Immissionsschutzverordnungen, die EMAS-Privilegierungs-Verordnung, die KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung, die TA Luft und TA Lärm, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Umweltschadensgesetz, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, die Zuteilungsverordnung 2020, die Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012, die Emissionshandelsverordnung 2020, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, die Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung sowie die Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung.
Neben zahlreichen Änderungen u.a. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes oder des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes berücksichtigt die Neuauflage auch die neue 37. sowie die neue 42. BImSchV.
Satznummern und ein Stichwortverzeichnis erleichtern das Auffinden der gesuchten Norm.
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zu den Vorauflagen:
»unentbehrlicher Ratgeber«
Immissionsschutz 2/08
»Damit ist der Hansmannsche Kommentar auf dem aktuellsten Stand des Immissionsschutzrechtes. Eine Empfehlung muss in diesem Fall gar nicht explizit ausgesprochen werden - es empfiehlt sich von selbst, und die neueste Ausgabe ist ohnehin ein "Muss" für alle, die im Immissionsschutz tätig sind oder mitreden wollen.«
Immissionsschutz 3/07
»Das sehr handliche Werk ist eine wertvolle Hilfe für die immissionsschutzrechtliche Praxis.«
Umweltbrief 4/03
»Betrachtet man den günstigen Preis und das handliche Format – das Buch paßt tatsächlich in die Jackentasche! –, zeigt sich, daß, wer immer mit dem Immissionsschutzrecht zu tun hat, mit dem ›Hansmann‹ bestens gerüstet ist.«
Hans-Jürgen Müggenborg, FAVerwR, ZFW – Zeitschrift für Wasserrecht 3/04
»Das (noch) handliche, immerhin 814 Seiten umfassende Bändchen wird sich, vor allem als Begleiter in Besprechungen und Sitzungen, weiterhin mit Recht großer Beliebtheit erfreuen.«
RA Dr. Gerhard Feldhaus, Ministerialdirektor a.D., DVBl 13/04