VORWORT
DIE WICHTIGSTEN FRAGEN
GESETZLICHE GRUNDLAGEN DES GERICHTLICHEN MAHNVERFAHRENS
- Wahl der Vorgehensweise
ARTEN DES GERICHTLICHEN MAHNVERFAHRENS
- Überblick über die Verfahrensarten
- Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
- Das Mahnverfahren nach der ZPO
- Verfolgbare Ansprüche
DURCHFÜHRUNG DES GERICHTLICHEN MAHNVERFAHRENS
- Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
- Kosten des Mahnverfahrens
- Rechtsmittel im Mahnverfahren
- Der Mahnbescheid
- Sonderfälle des Mahnverfahrens
DER VOLLSTRECKUNGSBESCHEID
- Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
- Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
DURCHFÜHRUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG
- Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Wahl der Vollstreckungsart
- Kosten des Vollstreckungsverfahrens
- Sonderfälle des Vollstreckungsverfahrens
- Die eidesstattliche Versicherung
GLOSSAR
STICHWORTVERZEICHNIS
Das zivilprozessuale Mahnverfahren ist im Vergleich zum Klageverfahren ein vereinfachter, in der Regel auch schnellerer und kostengünstigerer Weg, um einen Zwangsvollstreckungstitel zu erhalten. Auch dabei sind unterschiedliche Verfahrensvorschriften je nach Art der Forderung zu beachten, denn nicht alle Ansprüche eines Gläubigers sind auf diesem Wege verfolgbar.
In diesem Kapitel werden die unterschiedlichen Verfahrensarten vorgestellt und es wird detailliert erläutert, welche Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichte bei verschiedenen Forderungen bestehen. Außerdem wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Mahnverfahren überhaupt zulässig ist.
ÜBERBLICK ÜBER DIE VERFAHRENSARTEN
Beim gerichtlichen Mahnverfahren wird zwischen folgenden Verfahrensvarianten unterschieden:
- dem konventionellen oder nicht maschinellen Verfahren nach der ZPO
- dem automatisierten oder maschinellen Verfahren nach der ZPO
- dem Auslandsmahnverfahren
- dem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- dem Mahnverfahren gegen NATO-Angehörige.
Hinweis: Ausführliche Informationen zum außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren im EU-Ausland finden Sie in dem TaschenGuide Finanzen "Auslandsinkasso".