Der Autor befasst sich mit dem zivilprozessualen Hilfsinstrument der Streitverkündung, die zur Sicherung materiell-rechtlicher Ansprüche auch gegenüber Rechtsanwälten relevant werden kann. Verkündet eine Partei dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmächtigten den Streit, ergeben sich eine Reihe prozessualer und berufsrechtlicher Folgeprobleme. Ausgehend von den Grundbegriffen des Zivilprozesses und der Beteiligtenlehre geht der Autor der Frage nach, ob der Prozessbevollmächtigte auch Streitverkündungsempfänger, sprich Dritter nach § 72 Abs. 1 ZPO, sein kann. Unter Berücksichtigung der Stellung des Rechtsanwalts im Zivilprozess, den aktuellen Entwicklungen um diesen Beruf sowie der berufsrechtlichen Pflichten stellt die Streitverkündung eine Gefährdung seiner beruflichen Unabhängigkeit dar.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2015
Leipzig, Univ.,
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-66132-1 (9783631661321)
Schweitzer Klassifikation
Sascha Gruschwitz studierte Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig. Nach Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes und der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht der Universität Leipzig erfolgte der Eintritt in den höheren Justizdienst des Freistaates Sachsen.
Inhalt: Zweiparteienprinzip als Ausgangslage der Diskussion - Beteiligung Dritter am Rechtsstreit ist vielfältig - Streitverkündungsrechtlicher Drittbegriff nicht gesetzlich definiert - Rechtsstellung des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts steht Streitverkündung entgegen - Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege - Unzulässigkeit privatautonomer Vereinbarung über die Herbeiführung der Interventionswirkung.