Gemäß § 148 AktG können Aktionärsminderheiten, die ein Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ausgewählte Gesellschaftsansprüche einklagen. Dieses Minderheitsrecht funktioniert in der Praxis jedoch nicht. Die Arbeit stellt die Regelungsbestandteile des § 148 AktG dar, die als »Sand im Getriebe« verantwortlich für diesen Funktionsausfall sein könnten. Es wird sodann vorgeschlagen, § 148 AktG zu reformieren und Zulassungshürden abzubauen: Die Hürde des Antragsquorums (§ 148 Abs. 1 Satz 1 AktG) erweist sich als zu hoch. Ferner ist die praktisch kaum handhabbare, zu weit geratene Interessenabwägung (§ 148 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG) aufzugeben. Zudem sollte das Verfahren auf die Bestellung eines besonderen Vertreters ausgerichtet werden, der Zugang zu den Informationen der Gesellschaft erhält. Und schließlich sollten die Kostenrisiken gemindert und überdies positive Anreize für Aktionäre in Gestalt prozessrisiko- und aufwandsorientierter Erstattungsansprüche gesetzt werden.
Rezensionen / Stimmen
»Zusammenfassend bereitet die Arbeit von Gaschler eine auf den ersten Blick eher spröde und in der Praxis derzeit einer eigenständigen Bedeutung weitgehend entleerte Materie beeindruckend ansprechend, präzise und umfassend auf. Die Reformvorschläge im dritten Teil seiner Arbeit verdienen einer intensivern Disskusion in Literatur und Gesetzgebung. Insgesamt gelingt es Gaschler, weit über die prozessualen Fragen des § 148 AktG hinaus auf höchstem wissenschaftlichen Niveau einen wertvollen Beitrag zur akrienrechtlichen Innenhaftung und ihrer Durchsetzung zu leisten.« Dr. Lucina Berger, in: Die Aktiengesellschaft, Heft 21/2017
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2016
Universität Mainz
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15110-3 (9783428151103)
Schweitzer Klassifikation
Andreas Gaschler war nach Erster Juristischer Staatsprüfung (OLG Celle, 2007) wissenschaftlicher Mitarbeiter am Osnabrücker Lehrstuhl von Prof. Dr. Dirk A. Verse M.Jur. (Oxford). Im Studienjahr 2008/2009 studierte er mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt in Cambridge (LL.M., 2009). Nach dem Referendariat und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (OLG Celle, 2014) trat er in den Justizdienst der niedersächsischen Justiz ein. Vorwiegend war er seitdem als Zivilrichter tätig. 2016 wurde er an der Mainzer Universität promoviert. Seine Dissertation wurde beim Stiftertag der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 2018 mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung ausgezeichnet.
EinleitungFragestellung und Anliegen der Untersuchung - Gang der Untersuchung1. Grundlagen des VerfolgungsrechtsDas Verfolgungsrecht im Überblick - Rechtstatsächlicher Befund - Das Verfolgungsrecht im System der Anspruchsdurchsetzung - Zweckbestimmung des § 148 AktG - Regelungspolitisches Spannungsfeld des Verfolgungsrechts2. Das Verfolgungsrecht de lege lataAnwendungsbereich des § 148 AktG - Das Klagezulassungsverfahren gem. § 148 Abs. 1 AktG - Das Klageverfahren (§148 Abs. 4 AktG) - Klagezulassungs- und Klageverfahren übergreifende Fragestellungen3. Das Verfolgungsrecht de lege ferendaSchlussfolgerungen aus dem rechtstatsächlichen Befund und Reformalternativen - Die Reformansatzpunkte für ein effektives gerichtliches Durchsetzungsverfahren: zugleich Kritik des § 148 AktG - Verwirklichung der Reformansatzpunkte in einem institutionellen Vorverfahren? - Verfolgungsrecht und materiellrechtlicher Anspruch - Besondere Regeln für »kleine« oder nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften?ErgebnisseZusammenfassungLiteratur- und Sachwortverzeichnis