Schon länger muss sich das UWG den Vorwurf der Inkonsequenz gefallen lassen, da es sich einerseits den Verbraucherschutz als Schutzzweck auf die Fahne schreibt, andererseits jedoch dem Verbraucher eigene Ansprüche verwehrt. Das hat sich am 28.5.2022 geändert. Seit diesem Tag steht dem einzelnen Verbraucher mit § 9 Abs. 2 S. 1 UWG ein eigener Anspruch zu, wenn er durch eine nach dem UWG unzulässige geschäftliche Handlung geschädigt wird.
Diese Arbeit zeichnet nach, an welche Voraussetzungen der § 9 Abs. 2 S. 1 UWG geknüpft ist und welche Rechtsfolgen sich bei deren Vorliegen ergeben können. Zudem wird in zwei Schritten untersucht, ob sich durch den Verbraucherschadensersatz konkrete Änderungen für einzelne Verbraucher ergeben haben. Im ersten Schritt wird dabei untersucht, ob durch § 9 Abs. 2 S. 1 UWG bestehende Schutzlücken geschlossen wurden, und im zweiten Schritt, ob der Verbraucherschadensersatz innerhalb des bestehenden Schutzsystems den Verbraucherschutz verbessert hat.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2025
Universität Marburg
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 232 mm
Breite: 156 mm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19620-3 (9783428196203)
Schweitzer Klassifikation
Philipp Freuer studied law at Philipps-University in Marburg. After graduating, he worked as a research assistant in the dean's office of the department and, first at the Research Center for Public Administration and then at the German University of Administrative Sciences Speyer. Since January 2025, he has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Frankfurt, with his main office at the Regional Court of Darmstadt.
A. Einleitung
Die Geschichte der Stellung des Verbrauchers im UWG - Ausblick
B. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verbraucherschadensersatzes
Voraussetzungen - Rechtsfolgen
C. Schließung von Schutzlücken durch den Verbraucherschadensersatz
Einleitung - Individualschutz der Verbraucher vor § 9 Abs. 2 UWG - Individualschutz der Verbraucher nach § 9 Abs. 2 UWG
D. Vertiefung bestehender Verbraucherschutzvorschriften
Einleitung - Einzelne Schutzinstitute
E. Gesamtfazit
F. Zusammenfassung in Thesen