Die Zwangsvollstreckung gegen prozessunfähige Schuldner gilt als vermintes Gelände. Besondere Schwierigkeiten wirft die Zwangsvollstreckung gegen Prozessunfähige auf, soweit sie auf die Erwirkung einer Handlung oder Unterlassung gerichtet ist. Ziel der Zwangsvollstreckung ist in diesen Fällen, den Schuldner durch die Androhung von Rechtsnachteilen zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. Die Arbeit untersucht die Schwierigkeiten, die sich in diesen Fällen der Zwangsvollstreckung ergeben können. Eine zentrale Herausforderung besteht dabei im Interessenausgleich zwischen dem Recht des Vollstreckungsgläubigers auf eine effektive Vollstreckung und dem Schutz des rechtlichen Gehörs des prozessunfähigen Schuldners. Unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs versucht die Arbeit, Lösungswege aufzuzeigen, die die beiderseitigen Interessen in Ausgleich bringen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2025
Universität Passau
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 157 mm
ISBN-13
978-3-428-19635-7 (9783428196357)
Schweitzer Klassifikation
Peter Golo Fischer studied law at the University of Passau. In 2022, he passed the First State Examination in Law. Thereafter, he worked as a research assistant at the Chair of Civil Law and Civil Procedure at the University of Passau under Professor Dr. Markus Würdinger. Since April 2025, he has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Munich.
A. Einleitung
B. Prozessfähigkeit als Vollstreckungsvoraussetzung
Prozessfähigkeit als Verfahrenshindernis - Bedeutung der Prozessfähigkeit für die Zwangsvollstreckung
C. Die Willensbeugung in der Zwangsvollstreckung im Falle prozessunfähiger Schuldner
Problemstellung - Durchführung der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO und § 890 ZPO im Falle der Prozessunfähigkeit des Schuldners - Die Vollstreckung der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
D. Die Vertretung durch gewillkürte Vertreter, insbesondere durch einen Vorsorgebevollmächtigten
Vertretung durch gewillkürte Vertreter im Prozess - Die Stellung des Vorsorgebevollmächtigten in der Zwangsvollstreckung - Der Vorsorgebevollmächtigte als Adressat von Zwangsmitteln
E. Schlussbetrachtung und Thesen