Angestoßen durch eine EU- Richtlinie hat der Bundesgesetzgeber reagiert und das nun vorliegende Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) verabschiedet.
Eine Mediation ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn die Beteiligten über den konkreten Konflikt hinaus in einer Dauerbeziehung zueinander stehen. Gerade hier ist es ein Vorteil, wenn die Beteiligten eigenverantwortlich eine gemeinsame Lösung erzielen, ohne dass eine Seite einen Gesichtsverlust erleidet. Der in der Mediation neu begonnene, bzw. wieder hergestellte Kommunikationsprozess kann über den Tag hinaus vor allem auch zukünftig helfen, Konflikte zu vermeiden oder entstandene Konflikte zu lösen.
Es liegt auf der Hand, dass diese allgemeinen Überlegungen gerade im öffentlichen Dienst voll zum Tragen kommen. Daneben kann es sich angesichts des absehbaren Mangels an Fachkräften keine Organisation mehr leisten, Mitarbeiter in die sogenannte innere Emigration zu entlassen. Diese Gefahr kann aber drohen, wenn nicht gemeinsam eine eigenverantwortliche Lösung gesucht und gefunden, sondern gegeneinander eine Auseinandersetzung geführt wird. Gibt es dann einen Verlierer, wird es diesem zukünftig an Motivation fehlen, sich auf seinem Posten zu engagieren und bei den dann zu erwartenden Folgekonflikten werden auf beiden Seiten Kräfte vergeudet, die an anderer Stelle dringend gebraucht würden.
Die vorliegenden Ausführungen sollen nach einer einführenden Darstellung des nunmehr in Kraft getretenen Mediationsgesetzes anhand von tatsächlichen praktischen Erfahrungen die Funktionsweise und die Möglichkeiten von Mediation aufzeigen.
Produkt-Info
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst
Maße
Höhe: 185 mm
Breite: 125 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8073-0272-0 (9783807302720)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Hilmar Ferner ist Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel und seit 2004 als gerichtlicher Mediator tätig. Er hat für verschiedene Verwaltungsgerichte in Hessen schon über 100 Mediationsverfahren durchgeführt. Aufgrund der dabei gewonnenen Erfahrungen konnte er im Jahr 2009 auch die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Einführung der gerichtlichen Mediation unterstützen. Außerhalb der Gerichtsbarkeit war er mehrfach als Vorsitzender von beamtenrechtlichen Einigungsstellen und als Mediator in Personalsachen auf kommunaler Ebene sowie im Bereich der Industrie tätig. Seit einigen Jahren wirkt er außerdem als Referent für Mediation bei der Fortbildung von Personalräten im Haus der Weiterbildung der Diözese Fulda mit.