In Ziffer 3.8 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex Der Umfang des Deckungsschutzes der D&O-Versicherung ist danach so einzuschränken, dass die Organmitglieder von Aktiengesellschaften trotz des Abschlusses einer D&O-Versicherung nicht vollständig gegen die wirtschaftlichen Folgen einer persönlichen Haftung geschützt werden. Dies kann nur durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts erreicht werden. Soweit die rechtliche Pflicht zur Vereinbarung eines Selbstbehalts bei Abschluss einer D&O-Versicherung für Organmitglieder von Aktiengesellschaften bejaht wird, werden Vorschläge zur Bemessung und zur Ausgestaltung des Selbstbehalts in der D&O- Versicherung gemacht. Es wird vorgeschlagen, die Höhe des Selbstbehalts unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommenssituation der Organmitglieder zu bestimmen. Dazu soll sowohl auf die feste als auch auf die variable Organvergütung der vergangenen Jahre in einer bestimmten Höhe zurückgegriffen werden. Der Vorschlag orientiert sich insoweit an den Regelungen zum Selbstbehalt im zurückgezogenen Entwurf der Bundesregierung zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) vom 7. Oktober 2004.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Universität Münster
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Gewicht
ISBN-13
978-3-8300-2884-0 (9783830028840)
Schweitzer Klassifikation