Beratungsverträge mit dem Aufsichtsrat nahe stehenden Personen, insbesondere Beratungsgesellschaften, sind praktisch überaus bedeutsam, rechtlich indessen heikel. Gegenstand des Vertrages dürfen nur Tätigkeiten sein, die nicht bereits durch die Aufsichtsratsvergütung gem. § 113 AktG abgegolten sind. Zudem kann ein lukrativer Beratungsvertrag vom Vorstand zur Sicherung einer wohlwollenden Überwachung missbraucht werden. Der Bundesgerichtshof und die herrschende Literatur stellen an die Wirksamkeit solcher Verträge daher kaum einzuhaltende Ansprüche. Diese Arbeit kommt indes zu dem Ergebnis, dass nach der Ausgestaltung des Aufsichtsratsamtes im AktG und unter Corporate Governance Aspekten Beratungsverträge mit Beratungsgesellschaften des Aufsichtsrates in weit größerem Maße zulässig sind.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Erlangen-Nürnberg, Univ.,
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 11 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-64441-6 (9783631644416)
Schweitzer Klassifikation
Christian Eberlein studierte in Erlangen und Cork (Irland) Rechtswissenschaft. 2007 erwarb er das Diploma in Common Law und legte 2008 das Erste juristische Staatsexamen ab. Von 2009 bis 2012 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg.
Inhalt: Vereinbarkeit von Beratungsverträgen einer Beratungsgesellschaft des Aufsichtsrats mit § 113 AktG - Zustimmungsbedürftigkeit von Verträgen mit einer Beratungsgesellschaft des Aufsichtsrats nach § 114 AktG - Corporate Governance - Unabhängigkeit Aufsichtsratsmitglied.