Neben der Einflussnahme in materieller Hinsicht durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser auch in prozessualer Weise Einfluss auf den Nachlass nehmen, indem er eine Schiedsanordnung in die letztwillige Verfügung aufnimmt. Dadurch wird den Parteien einer Nachlassstreitigkeit der Weg zu den staatlichen Gerichten verwehrt. Gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren bietet das Schiedsverfahren allen Beteiligten zahlreiche Vorteile. Philipp Dawirs beleuchtet hierbei die Grenzen, in denen der Erblasser letztwillig, eine auf seine Interessen zugeschnittene Verfahrensordnung, die die §§ 1025 ff. ZPO ergänzt, bestimmen kann. Falls es aufgrund der letztwilligen Verfügung über das Vermögen zu einem Verfahren kommt, weiß der Erblasser, aufgrund der Anordnung einer entsprechenden Schiedsverfahrensordnung, seine Interessen auch nach dem Tod gewahrt.Sinnvoll ist der Erlass einer individuellen Schiedsklausel oder der Verweis auf eine bereits bestehende Schiedsordnung immer dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben nach Auffassung des Erblassers zur Gestaltung nicht ausreichen oder nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Es stellt sich heraus, dass es bestimmte Verfahrensansätze gibt, bei denen ein Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben der § 1066 ZPO i.V.m. §§ 1025 ff. ZPO nahezu unumgänglich erscheint. Daher zeigt der Autor Lösungsmöglichkeiten auf, die Anregungen hinsichtlich der Erstellung einer Schiedsordnung für letztwillig angeordnete Schiedsgerichtsverfahren geben.
Rezensionen / Stimmen
»Dawirs ist hier eine sehr genaue und überzeugende Vermessung des Terrains, auf dem sich der letztwillig berufene Schiedsrichter in Erbsachen bewegen darf, gelungen. [...] Überhaupt machen die vielen praktischen Hinweise und die Darstellung von immer wieder vorkommender Problemlagen das Buch für den Praktiker zu einer inspirierenden und lohnenden Lektüre. [...] Die Dissertation von Dawirs bietet jedem, der sich mit letztwilligen Schiedsverfahren befassen will (oder muss) einen guten Überblick kombiniert mit vertieften Betrachtungen an heiklen Punkten. Berater werden Anregungen für differenzierte Schiedsklauseln finden; Rechtanwälte, die Beteiligte eines Schiedsverfahrens sind, können das geballte Wissen für Ihre Mandanten gut einsetzen. Was will man mehr?«Dieter Trimborn v. Landenberg, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 1/2015»Eine Promotion, die auch für den anwaltlichen Praktiker interessant zu lesen ist.«Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 5/2014
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Universität Münster
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-14178-4 (9783428141784)
Schweitzer Klassifikation
Philipp Dawirs, geb. 1984 in Dinslaken, studierte Rechtswissenschaften in Münster, Bielefeld und Rom. Von 2011 bis 2013 absolvierte er - parallel zur Erstellung der Doktorarbeit - einen Masterstudiengang (LL.M.) »Real Estate Law« an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Zudem arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Münster und anschließend zeitgleich zum Referendariat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Düsseldorfer Büro der Sozietät Clifford Chance. Seit 2012 ist er Referendar am OLG Düsseldorf mit Stationen unter anderem im Deutschen Generalkonsulat Guangzhou, China und bei der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner.
A. EinleitungGegenstand der Untersuchung - Gang der UntersuchungB. Das letztwillig angeordnete SchiedsgerichtsverfahrenBegriff - Wesentliche charakterisierende Merkmale - Abgrenzung zu anderen Rechtinstituten - Möglichkeiten der Einsetzung eines Schiedsgerichtes - Anwendungsbereich und Entscheidungsbefugnis des Schiedsgerichtes in erbrechtlichen Streitigkeiten - Das SchiedsverfahrenC. GestaltungsspielräumeNotwendigkeit der Verfahrensgestaltung - Grundlage prozessualer Gestaltungsfreiheit - Grenzen prozessualer Gestaltungsfreiheit - Form der Anordnung über die Verfahrensgestaltung - Art und Weise der AusgestaltungD. Gestaltungsmöglichkeiten wesentlicher VerfahrensaspekteAnwendungsbereich - Schiedsrichter - Einleitung des Verfahrens - Schiedsverfahren - Mehrparteienschiedsgericht - Vorläufiger Rechtsschutz - Widerklage - Beendigung des Erkenntnisverfahrens - Beendigung des Schiedsverfahrens - Kosten - Veröffentlichung - Auslegung, Berichtigung und Ergänzung des Schiedsspruches - Rechtsmittel - Haftungsausschluss - Beschleunigtes VerfahrenE. SchlussbetrachtungenLiteratur- und Sachverzeichnis