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Der NomosKommentar zum Schuldrecht lässt keine Rechtsfrage offen – dies attestiert ihm die Fachwelt unisono. Das "gewaltige Kompendium" hilft bei der Vertragsgestaltung und im Prozess. Vollständig für die Anforderungen der Praxis entwickelt, enthalten die Kommentierungen genau das, was Praktiker, insbesondere Rechtsanwälte, im Schuldrecht brauchen:
- Erläuterungen mit klaren Aussagen zu Streitfragen zur direkten Anwendung im Fall - auf höchstem Niveau, wissenschaftlich profund und dabei immer verständlich
- Sofort auffindbare Hinweise zu Darlegungs- und Beweislast, Querbezügen zu anderen Vorschriften, Abdingbarkeit der Vorschrift, Kosten und Gebühren
- Sorgfältige Auswahl der zitierten Literatur und höchst aktuelle Rechtsprechungsnachweise
In 3 Teilbänden (Der erste Band umfasst 2.491 Seiten – §§ 241 bis 487 BGB; der zweite Band umfasst 2.368 Seiten – §§ 488 bis 661a BGB und der dritte Band umfasst 1.970 Seiten – §§ 662 bis 853 BGB mit Untertitel "ProdHaftG | UKlaG")
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zu den Vorauflagen
»großartiges Werk«
VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, VersR 2016, 1548
»In der Praxis ist ein schnelles und effizientes Arbeiten mit dem Kommentar garantiert. Die von der Literatur neu entworfenen Theorien werden kurz skizziert und mit ausreichenden Verweisen versehen, so dass Interessierte weiterführende Details nachlesen können. Dadurch kann der Kommentar allen Zielgruppen gerecht werden. Anwälte werden in kürzester Zeit die Antworten auf ihre Fragen finden, während interessierte Leser an die Hand genommen werden und mit ausführlichen Verweisen ihre Recherche fortsetzen können. Die umfassende Kommentierungsart trägt zu diesem Eindruck bei: Die Ausführungen werden - falls erforderlich - mit rechtshistorischen Erläuterungen versehen; prozessuale und unionsorientierte Zusammenhänge finden an den richtigen Stellen ebenso ihren Niederschlag. Gerade die Erläuterungen zur Beweislast werden viele Praktiker zu schätzen wissen. Hilfreiche Hinweise zur Verjährung werden besonders für Berufseinsteiger sehr unterstützend sein.«
Michael Stern, justament.de 11/2016
»gewaltiges Kompendium.«
RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, AnwBl 7/13
»...absolut geglückt. Bei der Kommentierung zum Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es viele Konkurrenten, aber nur wenige, die so ansprechende und zielstrebende Erläuterungen wie der Nomos-Kommentar aufweisen. Gerade Praktiker werden die Kommentierung zu schätzen wissen.«
Patrick Mensel, www.jurawelt.com Juni 2013