Mit dem Gesetz zur Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten setzt die Bundesregierung zwei EU-Richtlinien, diejenige über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) und diejenige zur Verwendung bestimmter Stoffe (RoHS), in deutsches Recht um. Die Hersteller elektrischer und elektronischer Produkte werden verpflichtet, ihre Altgeräte getrennt von anderem Abfall zurückzunehmen und zu entsorgen.
Die Pflicht zur Registrierung ist am 01.05.2005 in Kraft getreten. Unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Normen liegt mit dem Handkommentar zum Elektrogesetz eine präzise Kommentierung der Regelungen vor. Dies ist umso notwendiger, als das Gesetz eine schwer zu handhabende Vermischung zwischen privater und öffentlich-rechtlicher Aufgabenerfüllung vorsieht, auf die die gängigen Interpretationsmuster nur schwer passen.
Dabei treten zahlreiche juristische Streitfragen auf. Diese betreffen
* den Kreis der Verpflichteten (Hersteller, Vertreiber, Besitzer bzw. private- oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsbetriebe bzw. -träger),
* das Kontrollsystem (Gemeinsame Stelle, Umweltbundesamt) oder
* die Finanzierung.
Der Kommentar gibt hier zuverlässige Antworten für:
* Kommunen und Aufsichtsverwaltungen
* Handel
* Rechtsanwälte
* Verwaltungsgerichte
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 206 mm
Breite: 134 mm
Dicke: 34 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8329-1116-4 (9783832911164)
Schweitzer Klassifikation
Herausgeber Professor Dr. Dr. Martin Bullinger und Prof. Dr. Michael Fehling
Autoren: Rechtsanwalt Dr. Jörg Karenfort; Hans-Jochen Lückefett, Ministerialrat a.D.; Ministerialdirigent Reinhard Schmalz, Niedersächsisches Umweltministerium