1 - Vorwort [Seite 6]
2 - Hinweise zur Benutzung der CD-ROM [Seite 8]
3 - Inhaltsübersicht [Seite 10]
4 - Verzeichnisse [Seite 14]
5 - Teil 1: Allgemeiner Teil [Seite 50]
5.1 - A. Überblick über die einzelnen Gesellschaftsformen [Seite 50]
5.1.1 - I. Einführung [Seite 58]
5.1.2 - II. Personengesellschaften [Seite 82]
5.1.3 - III. Kapitalgesellschaften [Seite 124]
5.1.4 - IV. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) [Seite 270]
5.1.5 - V. Genossenschaften1552 [Seite 282]
5.1.6 - VI. Limited Company [Seite 304]
5.2 - B. Pflichten und Haftung [Seite 320]
5.2.1 - I. Geschäftsführer [Seite 322]
5.2.2 - II. Vorstand [Seite 349]
5.2.3 - III. Aufsichtsrat [Seite 368]
5.2.4 - IV. Compliance [Seite 380]
5.3 - C. Steuern [Seite 398]
5.3.1 - I. Besteuerung der Geschäftsführer von Personengesellschaften [Seite 398]
5.3.2 - II. Besteuerung der GmbH-Geschäftsführer [Seite 407]
5.3.3 - III. Besteuerung von Vorständen der AG [Seite 413]
5.3.4 - IV. Besteuerung von Aufsichtsräten [Seite 414]
5.3.5 - V. Steuerliche Haftung der Vertreter (§ 69 AO) [Seite 415]
5.4 - D. Sozialversicherungsrecht [Seite 418]
5.4.1 - I. Grundlagen der gesetzlichen Sozialversicherung [Seite 419]
5.4.2 - II. Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers [Seite 430]
5.4.3 - III. Sozialversicherungspflicht des Vorstandsmitglieds [Seite 458]
5.4.4 - IV. Keine Sozialversicherungspflicht von Aufsichtsräten einer AG [Seite 468]
5.4.5 - V. Sozialversicherungspflicht der Directors [Seite 468]
5.5 - E. Öffentliches Recht, insb. Umweltrecht [Seite 470]
5.5.1 - I. Persönliche Verantwortlichkeit von Leitungsorganen (Geschäftsführern [Seite 471]
5.5.2 - und Vorständen) nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht [Seite 471]
5.5.3 - II. Leitungsorgane als persönlich Anspruchsverpflichtete nach dem Umwelt-und [Seite 476]
5.5.4 - Technikrecht [Seite 476]
5.5.5 - III. Besonderheiten der persönlichen öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit [Seite 486]
5.5.6 - von Kontroll- und Überwachungsorganen (Aufsichtsräte) [Seite 486]
5.5.7 - IV. Möglichkeiten der Risikoverminderung und -verringerung der persönli-chen [Seite 487]
5.5.8 - öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit im Umweltbereich [Seite 487]
5.6 - F. Strafrecht [Seite 500]
5.6.1 - I. Straf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten [Seite 504]
5.6.2 - II. Praxisrelevante Deliktsfelder [Seite 518]
5.6.3 - III. Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden [Seite 624]
5.6.4 - IV. Auswirkungen eines Strafverfahrens [Seite 627]
5.6.5 - V. Vorbeugende Maßnahmen [Seite 629]
5.7 - G. Steuerstrafrecht [Seite 632]
5.7.1 - I. Einführung [Seite 632]
5.7.2 - II. Steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit in der Unternehmung [Seite 632]
5.7.3 - III. Gefährdung von Abzugsteuern [Seite 645]
5.7.4 - IV. Steuerrechtliche Haftung des Steuerhinterziehers gem. § 71 AO [Seite 647]
5.8 - H. Wettbewerbsrecht [Seite 650]
5.8.1 - I. Wettbewerbsverbote [Seite 650]
5.8.2 - II. Geheimhaltungsgebot ? Verschwiegenheitspflicht [Seite 661]
5.8.3 - III. Know-how-Schutz [Seite 668]
5.9 - I. Insolvenzrecht [Seite 680]
5.9.1 - I. Grundzüge des Insolvenzrechts [Seite 682]
5.9.2 - II. Insolvenzeröffnungsverfahren [Seite 698]
5.9.3 - III. Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz) [Seite 726]
5.9.4 - IV. Restschuldbefreiung [Seite 761]
5.9.5 - V. Verbraucherinsolvenzverfahren [Seite 762]
6 - Teil 2: Verfahrensfragen [Seite 764]
6.1 - A. Beschlüsse [Seite 768]
6.1.1 - I. Allgemeine Grundsätze [Seite 768]
6.1.2 - II. Geschäftsführer (GmbH und UG) [Seite 773]
6.1.3 - III. Vorstand (AG) [Seite 783]
6.1.4 - IV. Aufsichtsrat (AG und GmbH) [Seite 789]
6.1.5 - V. Vorstand und Aufsichtsrat (Genossenschaft) [Seite 792]
6.1.6 - VI. Director (Limited nach englischem Recht) [Seite 799]
6.2 - B. Handelsregisteranmeldungen und -mitteilungen [Seite 802]
6.2.1 - I. Allgemeine Grundsätze [Seite 802]
6.2.2 - II. Geschäftsführer (GmbH und UG) [Seite 810]
6.2.3 - III. Vorstand (AG) [Seite 826]
6.2.4 - IV. Aufsichtsrat (AG und GmbH) [Seite 840]
6.2.5 - V. Vorstand (Genossenschaft) [Seite 843]
6.2.6 - VI. Director (Limited nach englischem Recht) [Seite 849]
6.3 - C. Eintragungen und Bekanntmachungen [Seite 856]
6.3.1 - I. Eintragungen im Handelsregister [Seite 856]
6.3.2 - II. Bekanntmachungen [Seite 858]
6.3.3 - III. Unternehmensregister [Seite 859]
7 - Teil 3: Besonderer Teil [Seite 862]
7.1 - A. Geschäftsführer [Seite 862]
7.1.1 - I. Vertragsbeginn [Seite 866]
7.1.2 - II. Vertragsinhalt [Seite 895]
7.1.3 - III. Vertragsbeendigung [Seite 1067]
7.2 - B. Vorstandsmitglieder [Seite 1114]
7.2.1 - I. Einleitung [Seite 1116]
7.2.2 - II. Begründung und Beginn des Vorstandsdienstverhältnisses [Seite 1116]
7.2.3 - III. Vertragsinhalt [Seite 1150]
7.2.4 - IV. Vertragsbeendigung [Seite 1208]
7.3 - C. Aufsichtsratsmitglieder [Seite 1238]
7.3.1 - I. Beginn des Aufsichtsratsmandats [Seite 1240]
7.3.2 - II. Ausgestaltung des Aufsichtsratsmandats [Seite 1285]
7.3.3 - III. Ende des Aufsichtsratsmandats [Seite 1334]
7.4 - D. Director [Seite 1344]
7.4.1 - I. Vertragsabschluss [Seite 1346]
7.4.2 - II. Besonderheiten beim Vertragsinhalt [Seite 1348]
7.4.3 - III. Vertragsbeendigung [Seite 1362]
7.5 - E. Genossenschaften [Seite 1364]
7.5.1 - I. Anstellungsvertrag des Genossenschaftsvorstands1 [Seite 1365]
7.5.2 - II. Anstellungsverhältnis des Aufsichtsratsmitglieds [Seite 1379]
8 - Teil 4: Vertragsmuster [Seite 1386]
8.1 - A. Geschäftsführerdienstvertrag aus Sicht des Geschäftsführers [Seite 1386]
8.2 - B. Geschäftsführerdienstvertrag aus Sicht der Gesellschaft [Seite 1398]
8.3 - C. Vorstandsdienstvertrag aus Sicht des Vorstandsmitglieds [Seite 1412]
8.4 - D. Vorstandsdienstvertrag aus Sicht der Gesellschaft [Seite 1422]
8.5 - E. Directors Service Agreement [Seite 1436]
8.6 - F. Beratervertrag mit Aufsichtsratsmitglied [Seite 1462]
8.7 - G. Satzungsbestimmungen für Aufsichtsrat [Seite 1466]
9 - Stichwortverzeichnis [Seite 1470]
I. Vertragsbeginn (S. 817-818)
1. Einführung: Die Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers – Bestellung und Anstellung
Die Rechtsstellung des Geschäftsführers der GmbH wird bestimmt durch seine Doppelstellung als Gesellschaftsorgan und Dienstnehmer der Gesellschaft. Gem. § 6 Abs. 1 GmbHG ist der Geschäftsführer notwendiges Organ der GmbH.1 Er vertritt die Gesellschaft gem. § 35 Abs. GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Die Organstellung beruht auf dem körperschaftlichen Akt der Bestellung. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Organ Geschäftsführer sind auf der Ebene des Gesellschaftsrechts durch Gesetz und Satzung geregelt. Das Anstellungsverhältnis regelt dagegen die persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Organvertreter und der Gesellschaft. Sie bilden die Grundlage für sein Tätigwerden und sind schuldrechtlich – i.d.R. durch einen Dienstvertrag – geregelt.
Bestellung und Anstellung sind in Bezug auf Begründung, Bestand und Beendigung voneinander unabhängig (sog. Trennungstheorie). Rechtstatsächlich sind sie jedoch in vielfältiger Weise aufeinander bezogen, was Auswirkungen insb. auf die gesetzlich nicht geregelte Anstellungskompetenz hat. Die Bestellung „ist eine der ganz zentral bedeutsamen Beschlusskompetenzen“3 der Gesellschaftergesamtheit als dem obersten Organ der GmbH (§ 46 Nr. 5 GmbHG).
Die mögliche Gefährdung dieser zentralen Entscheidungskompetenz durch eine Zuweisung der Entscheidung über das Ob und Wie der Anstellung auf Dritte ist der Ausgangspunkt für alle Fragen nach der Anstellungskompetenz, der Zulässigkeit ihrer Delegation und der Zulässigkeit einer Drittanstellung. Die Bedeutung der Anstellung für die Bestellung hat der BGH7 in seiner Entscheidung zur Anstellungskompetenz des Aufsichtsrats in der dem Mitbestimmungsgesetz unterfallenden GmbH anschaulich herausgestellt: „Wer als Organmitglied vorgesehen ist, wird in aller Regel dieses Amt nicht ohne Einigung über die Anstellungsbedingungen übernehmen und andererseits die damit verbundene Arbeitslast und Verantwortung nicht weiter tragen wollen, wenn die vertragliche Grundlage endgültig fortfällt. Die Anstellung bildet daher meist eine wesentliche Grundlage für Zustandekommen und Fortdauer der Bestellung (...)
Der Aufsichtsrat vermag bei der Organbestellung vielfach nur dann eine verantwortliche und sachgerechte Auswahl zu treffen, wenn er rechtlich in der Lage ist, auch die Anstellungsbedingungen in seine Überlegungen einzubeziehen und über sie mit zu entscheiden. Er allein muss darüber befinden können, ob z.B. hohe Forderungen eines Bewerbers im Hinblick auf seine besondere Qualifikation in Kauf zu nehmen sind, soweit dies mit der Pflicht zu sorgfältiger Amtsausübung überhaupt noch vereinbar ist.
Wären solche und andere Entscheidungen über das Anstellungsverhältnis der Gesellschafterversammlung einer GmbH überlassen, so bestünde die Gefahr, dass die Bestellungs- und Abberufungskompetenz des Aufsichtsrats nicht nur durch einen vorzeitigen Abschluss oder die Lösung GmbHG. des Anstellungsvertrags, sondern auch durch die Ablehnung von Vertragswünschen eines Bewerbers oder umgekehrt durch die Vereinbarung hoher, eine Abberufung erschwerender Bezüge für den Fall des Ausscheidens oder auch durch eine von der Bestellungsdauer abweichende Bestimmung der Vertragszeit unterlaufen werden könnte.“