Stock corporations are usually only liquidated and dissolved in cases of insolvency. However, the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz) also recognizes a general winding-up procedure. In such cases, an insolvency administrator does not liquidate the dissolved corporation but rather a liquidator takes the place of the board of directors as managing body of the operating company. This works seeks to contribute to a more specific definition of the legal role of the liquidator of a stock corporation. In addition to the purely corporate law-based approach, the role of the liquidator is also examined in view of contract law related issues.
Aktiengesellschaften werden meist nur im Insolvenzfall aufgelöst und abgewickelt. Daneben gibt es aber auch ein allgemeines Abwicklungsverfahren, wenn einer der Auflösungsgründe des § 262 AktG vorliegt. In diesen Fällen wickelt nicht ein Insolvenzverwalter die aufgelöste Gesellschaft ab, sondern an die Stelle des Vorstands als Leitungsorgan der werbenden Gesellschaft treten die Abwickler.
Wenn es um die gesellschaftsrechtliche Stellung der Abwickler innerhalb der Aktiengesellschaft geht, entsteht ein Grundproblem. Zum einen sind die Abwickler dem neuen Gesellschaftszweck verpflichtet, der in der Auflösung der Gesellschaft besteht. Soweit jedoch die besonderen Verhältnisse der Abwicklung nicht ein anderes erfordern, gelten die allgemeinen Vorschriften für den Vorstand auch für die Abwickler.
Die vorliegende Arbeit will einen Beitrag dazu leisten, die Rechtsstellung der Abwickler einer Aktiengesellschaft näher zu bestimmen. Über den rein gesellschaftsrechtlichen Ansatz hinaus sollen außerdem vertragsrechtliche Fragen der Abwicklerstellung untersucht werden.
Produkt-Info
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Wissenschaftler, Institute, Bibliotheken
Maße
Höhe: 205 mm
Breite: 140 mm
ISBN-13
978-3-11-024811-1 (9783110248111)
Schweitzer Klassifikation
Martin Bredol, Ruhr-Universität Bochum.