Die Arbeit beleuchtet ein Kernproblem des Aktienrechts: Wann wird das Wissen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zugerechnet? Sie zeigt: Handelt ein Vorstandsmitglied selbst, muss sich die Gesellschaft sein Wissen unmittelbar zurechnen lassen - pflichtenbasierte Zurechnungssysteme können in diesen Fällen keine Rolle spielen. Geht es um unbeteiligte Vorstandsmitglieder, greift nur eine mittelbare Zurechnung über Wissensorganisationspflichten, dogmatisch allein überzeugend begründet durch den Grundsatz der Gesamtverantwortung. Für den Aufsichtsrat gilt: Nur das Wissen des Plenums oder vertretungsbefugter Ausschüsse zählt - nicht das einzelner Mitglieder. Die Arbeit zeigt aber auch Fälle auf, in denen es nicht überzeugt, die Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern getrennt zu betrachten. Nimmt der Aufsichtsrat Einfluss auf den Vorstand, können die Organe eine für die Wissenszurechnung bedeutsame Einheit bilden.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Tübingen
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 232 mm
Breite: 155 mm
Dicke: 20 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19275-5 (9783428192755)
Schweitzer Klassifikation
Nicholas Brand studied law at the Eberhard Karls University of Tübingen; legal clerkship at the Regional Court of Tübingen; doctoral studies at the Eberhard Karls University of Tübingen; lawyer in Stuttgart since 2023.
Einleitung
Problemaufriss - Fragestellung und Gang der Untersuchung
1. Die Zurechnung des Wissens der Vorstandsmitglieder
Status Quo und Gang der Untersuchung - Die Zurechenbarkeit des Wissens eines beteiligten Vorstandsmitglieds - Die Zurechenbarkeit des Wissens eines unbeteiligten Vorstandsmitglieds
2. Die Zurechnung des Wissens der Aufsichtsratsmitglieder
Gang der Untersuchung und Vorgehensweise - Wissenszurechnung beim vertretungsbefugten Aufsichtsrat - Wissenszurechnung jenseits der Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats
Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse