Die Transitionsklage stellt die Verbindung der Leistungsklage mit einer Fristbestimmungsklage gem. § 255 ZPO und einer Klage auf künftige Leistung gem. § 259 ZPO - nämlich auf künftige Leistung eines für den Fall der Nichterfüllung der Leistungsverpflichtung interessenidentischen Sekundäranspruchs - dar. Der erste Gesetzesentwurf einer Transitionsklage geht bereits auf 1894 zurück; das Rechtsinstitut selbst ist noch älter. Dieses zeitliche Anwendungsvermögen spiegelt sich jedoch nicht in der heutigen Rechtspraxis wider; von der Transitionsklage wird selten Gebrauch gemacht. Ursache des geringen praktischen Nutzwertes der Transitionsklage ist die Ersetzung des § 283 BGB a.F. durch § 281 BGB n.F. im Zuge der Schuldrechtsreform. Ohne die Voraussetzung einer vorangegangenen rechtskräftigen Primäranspruchsverurteilung kann der Kläger auch direkt zur Sekundäranspruchsklage greifen. Durch Übertragung der mit § 281 BGB n.F. vereinfachten Transition in das Vollstreckungsverfahren sucht die Dissertation neues prozessökonomische Potential für die prozessuale Aufrechterhaltung des Wahlverhältnisses zwischen Primär- und Sekundäranspruch.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2020
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-339-11966-7 (9783339119667)
Schweitzer Klassifikation