Einheitliche Dogmatik des Interessenkonflikts im Zivilrecht: spezielles Gefahrenabwehrrecht mit Interessenkonflikt als Gefahrentatbestand und Treuepflicht als abwehrrechtlicher Generalklausel - Aufsichtsrat: Interessenwahrer nur der Gesellschaft - Pflicht zur Konfliktoffenlegung nur gegenüber der Gesellschaft, und zwar innerhalb des Kollektivorgans «Aufsichtsrat»