Der Handkommentar
Der HK-JGG bringt es für die Anwendungspraxis auf den Punkt: Er führt die verschiedenen Verfahrensabläufe vom Ermittlungs- über das Hauptverfahren bis hin zum Jugendstrafvollzug in eine stringente Argumentationslinie und berücksichtigt dabei alle wesentlichen, auch angrenzenden Rechtsgebiete (StPO, GVG, SGB VIII, Jugendstrafvollzugsrecht).
Die Neuauflage
Zum 100-jährigen Bestehen des JGG erscheint die 3. Auflage, die sämtliche Bereiche auf den aktuellen Stand bringt. Schwerpunkte sind:
- Verbindung von Entwicklungskriminologie und Sanktionspraxis
- Jugendstrafrechtliche Rechtsanwendung auf der Grundlage empirischen Wissens
- Unbeirrte Ausrichtung an den Altersgrenzen und am Erziehungsgedanken trotz Diskussionen um Anstiege der Kinder- und Jugendkriminalität
Weiterer Schwerpunkt sind insbesondere die zahlreichen gesetzlichen Änderungen, u.a. durch das
- Gesetz zur Stärkung der Opfer des sexuellen Missbrauchs (mit Änderungen und Neuerungen bei den §§ 36 und 109 JGG)
- Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (mit Änderungen bei § 69 JGG)
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (mit Änderungen bei § 76 JGG)
- Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens (mit Änderungen bei § 8 JGG)
- Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (mit Änderungen und Neuerungen bei §§ 67a, 78 und 104 JGG)
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zu den Vorauflagen
"Der Handkommentar ist übersichtlich aufgebaut und gut lesbar; er kann allen mit Jugendstrafverfahren Befassten uneingeschränkt empfohlen werden."
Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 5-6/14
"ein Werk, das aufgrund seiner übersichtlichen Gestaltung und der klaren Positionierung der Herausgeber zur fundierten jugendgemäßen Problemlösung beiträgt."
Stephanie Götte, JAmt 11/14
"Beratungsdienste und Einrichtungen, die Jugendliche betreuen, die mit dem Jugendgerichtsgesetz ›in Kontakt‹ kommen oder kommen könnten, finden in der Kommentierung wichtige Hinweise zur Auslegung einzelner Vorschriften."
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 4/14