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Zum Werk
Die Aufgaben des Aufsichtsrats werden plakativ im DCGK festgehalten. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Geschäfte mit nahestehenden Personen bedürfen unter Umständen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Kommentar zum Aufsichtsrat richtet sich an die Praxis und erläutert deshalb nicht nur die §§ 95-116 AktG, sondern alle Normen des AktG, die Fragen zum Aufsichtsrat normieren, in der 2. Auflage also zusätzlich die §§ 84, 87, 87a, 89, 90, 120a, 161, 162, 170-172, 314 sowie 394 und 395 AktG. Ergänzende Exkurse zB zum Kapitalmarktrecht in Bezug auf die Aufsichtsratstätigkeit, zum Bilanzrecht und zum Aufsichtsrat in öffentlichen Aktiengesellschaften runden den Kommentar ab.
Die gesetzlichen Änderungen z.B. durch ARUG II mit den Regelungen zu Related-Party-Transactions und zur Frauenquote (FüPoG II) sind ebenso berücksichtigt wie Fragen zur Digitalisierung der Beschlussfassung oder zur D&O-Versicherung.
Das Autorenteam aus Praktikerinnen und Praktikern schöpft aus der Erfahrung der täglichen Praxis und garantiert somit Detailreichtum der Kommentierung ohne wissenschaftliche Genauigkeit zu vernachlässigen.
Vorteile auf einen Blick
- mit vielen Details aus der Praxis der Aufsichtsratstätigkeit
- praxisnahe Lösungen
Rezensionen / Stimmen
Zur Vorauflage:
"(...) Diese Exkurse, beispielsweise zum Bilanzrecht oder dem Aufsichtsrat in öffentlichen Aktiengesellschaften, tun dem Werk durchaus gut."
in: steueranwaltsmagazin 06/2015, zur 1. Auflage 2015
"(...) Insgesamt ist das Buch für jeden, der wissenschaftlich in die Materie "Aufsichtsrat" eindringen will, "a must"."
RA und Notar a.D. Martin Peltzer, Frankfurt a.M., in: NZG 34/2015, zur 1. Auflage 2015
"(...) Da sie sich, obwohl jedem wissenschaftlichen Anspruch gerecht werdend, durch eine große Praxisnähe auszeichnen, unternimmt das vorliegende Werk den Versuch, die historischen Kommentierungen zu erhalten, zu aktualisieren und damit fortzuschreiben, was eine Berücksichtigung von zehn Jahren lebhafter gesetzgeberischer Tätigkeit, Judikatur und wissenschaftlicher Publikationen bedeutete."
in: GmbHRundschau 23/2015, zur 1. Auflage 2015
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Aufsichtsräte, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Gerichte
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 240 mm
Breite: 160 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8006-6837-3 (9783800668373)
Schweitzer Klassifikation
Herausgegeben von:
- Dr. Richard Backhaus, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt
- Dr. Jörgen Tielmann, LL.M. (Manchester), Rechtsanwalt
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter:
- Dr. Konrad Adenauer, Rechtsanwalt
- Dr. Julius Arden, Rechtsanwalt
- Dr. Richard Backhaus, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt
- Dr. Christian Dolff, LL.M. (LSE), Rechtsanwalt
- Dr. Maximilian Findeisen
- Ralf Gerdes, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt
- Dr. Lisa Guntermann, Akademische Rätin a.Z.
- Dr. Carsten Kruchen, M.Jur. (Oxon), Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M. (LSE), Rechtsanwalt
- Dr. Stefan Mutter, Rechtsanwalt
- Dr. Holger Seidler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Dr. Stefan Wilhelm Suchan, LL.M. (Cornell), Rechtsanwalt und Steuerberater
- Dr. Ingo Theusinger, Rechtsanwalt
- Dr. Jörgen Tielmann, LL.M. (Manchester), Rechtsanwalt
- Jessica Werner, Rechtsanwältin
Herausgeber*in
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Bearbeitet von
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht