Die Arbeit befasst sich mit dem zunehmenden Selbstverständnis der Verfassungsgerichte unter dem Deckmantel der Drittwirkung privatrechtliche Streitigkeiten an sich zu ziehen und als »Ersatzgesetzgeber das Privatrecht fortzubilden. Bei dieser Rechtsschöpfung entsteht - weitgehend unbemerkt - eine neue Ebene des Privatrechts: »Verfassungsprivatrecht«. Ausgangspunkt dieses ungeschriebenen Regelwerks ist die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Verfassungsprivatrecht bindet neben der gesamten Zivilgerichtsbarkeit auch den Gesetzgeber. Einschlägige Rechtsprechungsbeispiele, etwa die Stadionverbotsentscheidung, werden meist nur mit Blick auf die Drittwirkungsmodelle untersucht. Die eigentliche Sprengkraft folgt jedoch aus den verbindlichen Vorgaben für die Zivilgerichtsbarkeit und den Gesetzgeber, die aus den Entscheidungen resultieren. Die Arbeit untersucht in welchen Fällen Verfassungsprivatrecht entsteht, inwieweit es bereits in geschriebener Form existiert und wie es sich in das bestehende Privatrechtssystem integrieren lässt.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2024
Universität Konstanz
Sprache
Verlagsort
Illustrationen
Maße
Höhe: 231 mm
Breite: 155 mm
Dicke: 14 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19466-7 (9783428194667)
Schweitzer Klassifikation
Julius Azzola studied law at the University of Constance. After completing his 1st state examination, he worked as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Michael Stürner, M. Jur. (Oxford), where he also obtained his doctorate. From August 2021 to July 2022, he completed an LL.M. degree at the Universitat Pompeu Fabra in Barcelona. He then completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Karlsruhe with stages in Constance, Stuttgart and Munich. He currently works as a lawyer in a corporate boutique law firm.
§ 1 Einführung
Brisanz der Themenstellung - Gang der Untersuchung
§ 2 Öffentliches und privates Recht
Die Zweiteilung im römischen Recht - Die Zweiteilung im deutschen Recht des 18. und 19. Jahrhunderts - »Konstitutionalisierung« des Privatrechts
§ 3 Grundrechte und Privatrecht
Abwehrfunktion der Grundrechte - Erste Weiterentwicklung: die »mittelbare Drittwirkung« - Schutzfunktion der Grundrechte - Privatrechtswirkung anhand »üblicher« Grundrechtsfunktionen - Unmittelbare Drittwirkung - Kulicks »zweistufige Anwendung«
§ 4 Der Einfluss europäischer Grundrechte auf das nationale Privatrecht
Das europäische Mehrebenensystem - Die Wirkungen der Grundrechtecharta im nationalen Privatrecht
§ 5 Die Anerkennung von »Verfassungsprivatrecht«
Geschriebenes Verfassungsprivatrecht - Ungeschriebenes Verfassungsprivatrecht des BVerfG - Auswirkungen des ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts - EuGH Entscheidungen als weitere Quelle ungeschriebenen Verfassungsprivatrechts? - Verfassungsprivatrecht: Ein gangbarer Weg?
§ 6 Schluss
Wesentliche Ergebnisse - Ausblick