Angestellte der freien Wirtschaft, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Selbstständige als Sachverständige, Geoinformationsingenieure, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Eisenbahn-/Bergvermessungsingenieure, Inhaber von Ingenieurbüros
6 Monate vor Ende des Kalenderjahres