Der Staatsanzeiger für das Land Hessen ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der obersten Landesbehörden des Landes Hessen und wird seit dem Jahre 1946 herausgegeben.
Das wöchentlich erscheinende Amtsblatt beinhaltet einen Amtlichen Teil, der die von den obersten Landesbehörden erlassenen Verwaltungs- vorschriften, Vorschriften mit Rechtssatzcharakter und Bekanntmachungen enthält. Veröffentlicht werden hierin auch die Verordnungen und Rundverfügungen der Regierungspräsidien sowie u.a. Entscheidungen des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, Bekanntmachungen des Landeswahlleiters und Bekanntmachungen des hessischen Verwaltungsschulverbandes.
Dem öffentlichen Anzeiger lassen sich Gerichtsangelegenheiten, Liquidationen, Konkurse und Insolvenzen, Zwangsversteigerungen, Veröffentlichungen anderer Behörden und Körperschaften sowie Stellenangebote und öffentliche Ausschreibungen entnehmen.
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3 Monate vor Ende des Kalenderjahres
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