
Alpmann Cards, Schuldrecht AT 1
Josef A. Alpmann(Autor*in)
Alpmann Schmidt (Verlag)
5. Auflage
Erschienen am 14. Juli 2010
Sonstiges
Karten
978-3-86752-145-1 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Die Alpmann-Cards
. damit Sie im Examen gute Karten haben!
Alles, was für Sie wirklich wichtig ist:
Das Grundwissen eines Rechtsgebietes übersichtlich gegliedert auf handlichen Karten. Maxi-Wissen im Mini-Format.
Einfaches Lernen, schnelle und systematische Überprüfung des relevanten Wissens.
Die ideale Vorbereitung auf die Examensklausuren.
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Einfaches Lernen, schnelle und systematische Überprüfung des relevanten Wissens.
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Weitere Details
Produkt-Info
LOSEBL
Reihe
Karteikarten
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Münster
Deutschland
Editions-Typ
Überarbeitete Ausgabe
Maße
Höhe: 110 mm
Breite: 150 mm
Gewicht
266 gr
ISBN-13
978-3-86752-145-1 (9783867521451)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

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Sonstiges
03/2012
6. Auflage
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10,90 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
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03/2009
1. Auflage
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10,90 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Inhalt
* Das Entstehen des Schuldverhältnisses
o rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis
o rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis
o gesetzliches Schuldverhältnis
* Die schuldrechtlichen Pflichten
o Ermittlung der Hauptleistungspflichten
o Nebenleistungspflichten
o Rücksichtnahmepflichten aus § 241 II
* Die Verletzung schuldrechtlicher Pflichten (allgemeines Leistungsstörungsrecht)
o Unmöglichkeit gem. § 275
o Nichtleistung nach Fristsetzung gem. § 281
o Verzug gem. § 286
o sonstige Verletzungen der Leistungspflichten und Rücksichtnahmepflichten
o Vertretenmüssen nach §§ 276, 278
* Der Gläubigerverzug
o rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis
o rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis
o gesetzliches Schuldverhältnis
* Die schuldrechtlichen Pflichten
o Ermittlung der Hauptleistungspflichten
o Nebenleistungspflichten
o Rücksichtnahmepflichten aus § 241 II
* Die Verletzung schuldrechtlicher Pflichten (allgemeines Leistungsstörungsrecht)
o Unmöglichkeit gem. § 275
o Nichtleistung nach Fristsetzung gem. § 281
o Verzug gem. § 286
o sonstige Verletzungen der Leistungspflichten und Rücksichtnahmepflichten
o Vertretenmüssen nach §§ 276, 278
* Der Gläubigerverzug