
Alpmann-Cards Schuldrecht AT 1
Josef A. Alpmann(Autor*in)
Alpmann Schmidt (Verlag)
1. Auflage
Erschienen am 3. März 2009
Sonstiges
Karten
84 Seiten
978-3-86752-027-0 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Die Alpmann-Cards
. damit Sie im Examen gute Karten haben!
Alles, was für Sie wirklich wichtig ist:
Das Grundwissen eines Rechtsgebietes übersichtlich gegliedert auf handlichen Karten. Maxi-Wissen im Mini-Format.
Einfaches Lernen, schnelle und systematische Überprüfung des relevanten Wissens.
Die ideale Vorbereitung auf die Examensklausuren.
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Weitere Details
Produkt-Info
LOSEBL
Auflage
4., veränd. Auflage 2009
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Münster
Deutschland
Editions-Typ
Überarbeitete Ausgabe
Maße
Höhe: 110 mm
Breite: 150 mm
Gewicht
267 gr
ISBN-13
978-3-86752-027-0 (9783867520270)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Josef A. Alpmann
Alpmann Cards, Schuldrecht AT 1
Sonstiges
07/2010
5. Auflage
Alpmann Schmidt
10,90 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Vorauflage
Josef A. Alpmann
Schuldrecht AT 1
Sonstiges
04/2005
3. Auflage
Alpmann Schmidt
10,90 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Inhalt
Das Entstehen des Schuldverhältnisses:
rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis; rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis;
gesetzliches Schuldverhältnis
Die schuldrechtlichen Pflichten:
Ermittlung der Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten;
Rücksichtnahmepflichten aus § 241 II
Die Verletzung schuldrechtlicher Pflichten (allgemeines Leistungsstörungsrecht):
Unmöglichkeit gem. § 275; Nichtleistung nach Fristsetzung gem. § 281;
Verzug gem. § 286; sonstige Verletzungen der Leistungspflichten und Rücksichtnahmepflichten;
Vertretenmüssen nach §§ 276, 278
Der Gläubigerverzug
rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis; rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis;
gesetzliches Schuldverhältnis
Die schuldrechtlichen Pflichten:
Ermittlung der Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten;
Rücksichtnahmepflichten aus § 241 II
Die Verletzung schuldrechtlicher Pflichten (allgemeines Leistungsstörungsrecht):
Unmöglichkeit gem. § 275; Nichtleistung nach Fristsetzung gem. § 281;
Verzug gem. § 286; sonstige Verletzungen der Leistungspflichten und Rücksichtnahmepflichten;
Vertretenmüssen nach §§ 276, 278
Der Gläubigerverzug