Die Novellierung des AÜG im Rahmen der Reform des Arbeitsmarktes durch die Umsetzung des HartzKonzeptes
ist seit dem 0.0.2004 für alle Arbeitnehmerverleih und Entleihfirmen verbindlich anzuwenden. Auf der CDROM
finden sich alle aktuellen Vertragsmuster für Vereinbarungen zwischen Verleihern und Angestellten bzw. Arbeitern, sowie
ein Formular eines Arbeitsüberlassungsvertrages, der zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen wird.
Die Novellierung des AÜG im Rahmen der Reform des Arbeitsmarktes durch die Umsetzung des Hartz-Konzeptes ist seit dem 01.01.2004 für alle Arbeitnehmerverleih- und -Entleihfirmen verbindlich anzuwenden. Grundsätzlich sind dem Leiharbeitnehmer die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgeltes zu gewähren. Von diesem Grundsatz kann allerdings durch einen auf Leiharbeitsverhältnisse anwendbaren Tarifvertrag abgewichen werden.
Die mit dieser Wahlmöglichkeit einhergehende Liberalisierung birgt für die Arbeitnehmerüberlassung erhebliche Erleichterungen:
- der Wegfall der Einsatzbefristung
- der Wegfall des besonderen Befristungsverbotes
- der Wegfall des Wiedereinstellungsverbotes
- der Wegfall des Synchronisationsverbotes
Die aktuelle Auflage 2006 ist auf dem Stand 01.01.2006. Die Arbeitsverträge "Tarifanwendung" wurden aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2005-5 AZR 364/04 zum Widerruf von übertariflichen Leistungen aktualisiert.
Auf der CD-ROM finden sich alle aktuellen Vertragsmuster für Vereinbarungen zwischen Verleihern und Angestellten bzw. Arbeitern, sowie ein Formular eines Arbeitsüberlassungsvertrages, der zwischen Verleiher und Entleiher geschlossen wird. Weitere Formulare und Hinweise zum Ausfüllen erleichtern die Arbeit. Die Formulare können in die eigene Textverarbeitung übernommen und entsprechend bearbeitet und gespeichert werden.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Leiharbeitsfirmen, Arbeitsämter, Baufirmen
ISBN-13
978-3-8041-1086-1 (9783804110861)
Schweitzer Klassifikation
Hans-Dieter Troll arbeitet bei einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und ist mit den rechtlichen Vorgaben des AÜG durch die tägliche Arbeit bestens vertraut.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- Arbeitsvertrag für Leiharbeitnehmer (Angestellte)
- Arbeitsvertrag für Leiharbeitnehmer (Arbeiter)
- Anleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmer
- Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag für den Einsatz als Leiharbeitnehmer nach Paragraph 11 Abs. 1 AÜG
- Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos
- Antrag auf bezahlte Freizeit aus dem Arbeitszeitkonto