Lexikon - alle Fachinhalte von A - Z
Abmahnung
Ärztliche Untersuchung
Alkoholismus
Allgemeine Pflichten, § 41 BT-V
Altersgrenze
Altersteilzeit
Altersteilzeit (Kompakteinstieg)
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Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfall und Berufskrankheit/Ausgleichszulage
Arbeitsunfall/Haftung
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Arbeitszeit
Arbeitszeitmodelle
Arztbesuch
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Aufhebungsvertrag/Abfindung
Ausbildung
Ausgliederung, Privatisierung
Aushilfen
Ausschlussfrist
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Zeugnis
Zulagen
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Zuschläge
Zuwendungsempfänger
Dienst-/Betriebsvereinbarung zur Einrichtung von Arbeitszeitkonten
Kurzbeschreibung
§ 10 Abs. 1 TVöD regelt, dass Arbeitszeitkonten eingerichtet werden können und für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor vereinbart wird, zwingend einzurichten sind. Wenn dem Arbeitgeber eine erhöhte Arbeitszeitflexibilität durch eines der Arbeitszeitmodelle des TVöD Rahmenzeit oder Arbeitszeitkorridor eingeräumt wird, haben die Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihre Arbeitszeit über Arbeitszeitkonten im Sinne des § 10 TVöD geregelt wird.
Vorbemerkung
§ 10 Abs. 1 TVöD sieht vor, dass Arbeitszeitkonten eingerichtet werden können. Für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor vereinbart wird, sind Arbeitszeitkonten zwingend einzurichten. Wenn dem Arbeitgeber eine erhöhte Arbeitszeitflexibilität durch eines der beiden Arbeitszeitmodelle des TVöD, nämlich Rahmenzeit oder Arbeitszeitkorridor, eingeräumt wird, haben die Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihre Arbeitszeit über Arbeitszeitkonten im Sinne des § 10 TVöD geregelt wird.