Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht birgt im Strafverfahren ein besonderes Konfliktpotenzial. Einerseits haben Ärztinnen und Ärzte über Patientengeheimnisse grundsätzlich Schweigen zu bewahren. Andererseits kann eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung im allgemeinen wie auch im individuellen Interesse den Rückgriff auf Patienteninformationen erfordern. Annika Kristin Vahlenkamp untersucht, inwieweit entsprechende Befugnisse zur Durchbrechung der Schweigepflicht - zum Zwecke der Strafverfolgung ebenso wie zu Verteidigungszwecken - bestehen, und nimmt dafür verschiedene prozessuale Konfliktlagen in den Blick. Anschließend prüft die Autorin, welche Erkenntnisse prozessuale Verwertung finden dürfen, um materielles und prozessuales Recht in ein kohärentes System zu bringen. Im Rahmen der Analyse der Erlaubnisnormen kommt der melderechtlichen Vorschrift des § 32 Abs. 2 BMG sowie dem rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB besondere Bedeutung zu.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-162004-1 (9783161620041)
DOI
10.1628/978-3-16-162004-1
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Miami; 2018 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School, Hamburg; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle.
Einleitung
Erstes Kapitel:Die ärztliche Schweigepflicht und ihr strafrechtlicher Schutz
Zweites Kapitel:Durchbrechungen der ärztlichen Schweigepflicht zum Zwecke der Strafverfolgung - eine Untersuchung der Rechtfertigungsmöglichkeiten mit Straftatbezug
Drittes Kapitel:Die Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht zum Zwecke der prozessualen Verteidigung am Beispiel der Hauptverhandlung
Viertes Kapitel:Strafprozessuale Folgen der nicht gerechtfertigten Schweigepflichtdurchbrechung des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes - zur Frage der Beweisverwertung im Strafverfahren
Schlussbetrachtung