Das Rom des klassischen Altertums kannte kein umfassendes Recht des Urhebers an seinem Werk. Katharina Schickert weist nach, daß literarische Urheberschaft gleichwohl nicht schutzlos gestellt war. Rom verfügte über ein in sich schlüssiges System zu ihrem Schutz, das den gesellschaftlichen Bedürfnissen seiner Zeit entsprach.
Plagiate, Textentstellungen und eigenmächtige Veröffentlichungen riefen moralische Empörung hervor. Nach altrömischer Vorstellung stand der Autor nämlich während des Schaffensprozesses in enger Verbindung zu den Göttern. Er wußte, wann das Buch die ihnen genehme Form angenommen hatte und durfte deshalb Zeit und Umstände der Veröffentlichung bestimmen. Die Texte selbst waren mit göttlichem Atem ausgestattet, Entstellungen widersprachen also dem Willen der Götter.
Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung und Vortrag veröffentlichter Texte, auch ohne Zustimmung des Autors, waren hingegen willkommen. Indem die Texte von der Nähe der Autoren zu den Göttern zeugten, mehrte nämlich ihre Verbreitung den Ruhm der Autoren und machte sie dadurch unsterblich.
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
ISBN-13
978-3-16-161870-3 (9783161618703)
DOI
10.1628/978-3-16-161870-3
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1975; Studium der Kunstgeschichte in Bologna; Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Düsseldorf und Berlin; Studium der Neueren deutschen Literatur in Berlin; 2003 Promotion; Referendarin in Berlin.