Im Handbuch für den Vollstreckungsdienst werden alle Fragen zu den Themen der Sach- und Forderungspfändung ausführlich und übersichtlich behandelt. Das Praxishandbuch ist damit für alle im Vollstreckungsdienst stehenden Personen eine zuverlässige und aktuelle Arbeitshilfe.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Es handelt sich um die digitale Ausgabe des Loseblattwerks, die Ihnen sowohl in der Browser-Anwendung Vollstreckungs- und Kassenrecht – Digital als auch in der kostenlosen iOS- und Android-App VollstR/Kasse zur Verfügung steht.
Inhalt der 51. Aktualisierung
Mit der 51. Aktualisierung (Stand April 2023) werden zahlreiche Änderungen in den für die Zwangsvollstreckung bedeutenden Gesetzen vorgenommen. Das Stichwortverzeichnis wird erweitert, um den Lesern des gedruckten Werks und den Nutzern der digitalen Version das Auffinden von gesuchten Textstellen zu erleichtern.
Zudem wird mit dieser Aktualisierung eine grundlegende Überarbeitung der alphabetisch gegliederten Aufzählung der pfändbaren und unpfändbaren Sachen, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte weitergeführt, die in den nächsten Aktualisierungen fortgesetzt wird.
Pünktlich zum Inkrafttreten der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung am 1. Juli 2023 werden die ab dann geltenden Pfändungsfreibeträge in das Werk aufgenommen. Die Pfändungsfreigrenzen bei Arbeitseinkommen (§ 850c Abs. 4 ZPO) werden zum 1. Juli 2023 um ca. 5,6 Prozent angehoben. Der gerundete Sockelfreibetrag für die Kontenpfändung steigt dadurch von derzeit 1.340 Euro auf dann 1.410 Euro.
Es ist nach wie vor ein hervorragender Fundus für jeden Praktiker, der rechtlich fundiert auf dem Gebiet der Vollstreckung arbeiten möchte, also auch für alle Gläubigervertreter, auch auf für Ausbildungszwecke in der Kommunalverwaltung und Justiz.
Stefan Mroß, in: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) 10/2018
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Begründet von Hans Röder, fortgeführt von Hans-Jürgen Glotzbach, langjähriger Referent für das Verwaltungszwangsverfahren, und Prof. Rainer Goldbach, Dipl.-Rechtspfleger (FH), Professor für Immobiliar- und Mobiliarvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Schriftleiter des Handbuchs für das Verwaltungszwangsverfahren sowie Mitautor mehrerer Fachbücher.