Ausgehend vom rechtsdogmatischen Problem der Rechtskraft von Urteilen und Verwaltungsakten entwickelt Adolf Julius Merkl in seiner Lehre von der Rechtskraft aus dem Jahre 1923 eine so präzise wie kraftvolle Rechtstheorie. Aus der These, dass Recht grundsätzlich relativ unveränderbar ist, entwickelt er eine eigenständige Theorie der Rechtskraft. So bettet er die von ihm begründete (und durch Hans Kelsen übernommene) Stufenbaulehre sowie seine Theorie des "Fehlerkalküls", die den Umgang des Rechts mit fehlerhaften Entscheidungen als tragende Strukturprinzipien beschreibt, in die Theorie der Rechtsdynamik ein. Die bisher schwer zugängliche Schrift erweist sich als intellektuelles Kraftzentrum der Reinen Rechtslehre und präsentiert Merkl als eigentlichen Architekten zentraler Grundgedanken der Wiener Schule.
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-164770-3 (9783161647703)
DOI
10.1628/978-3-16-164770-3
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
(1890-1970) Schüler von Hans Kelsen; 1932-38 sowie ab 1950 Universitätsprofessor an der Universität Wien, 1943-50 an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Herausgeber*in
ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hans-Kelsen-Forschungsstelle am Institut fuÌr Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg i.Br.
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universidade Federal do Paraná (UFPR) in Curitiba (Brasilien); 2011 LL.M. an der Universidade de São Paulo (USP), Brasilien; 2022 Promotion (Freiburg i.Br.); wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtstheorie und Öffentliches Recht des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Hans-Kelsen-Forschungsstelle in Freiburg.
I. Abschnitt. Die Lehre vom Wesen der Rechtskraft
1. Die Theorie der Rechtskraft und ihr Gegenstand
2. Die publizistische Rechtskraftlehre
3. Die zivilistische Rechtskraftlehre
II. Abschnitt. Die Lehre vom Grunde der Rechtskraft
1. Das Problem
2. Proben der Problemlösung
3. Die Rechtskraft als ethisch-politische Forderung
III. Abschnitt. Rechtskraft und Rechtsbegriff
1. Der Begriff der Rechtskraft
2. Rechtskraft und Rechtssystem
3. Die normlogische Erforderlichkeit der Rechtskraft
IV. Abschnitt. Rechtskraft und positives Recht
1. Die Normierung der Rechtskraft
2. Formelle und materielle Rechtskraft
3. Die Rechtskraft rechtswidrigen Rechtes