Das Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO ist seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung am 01.10.1879 fester Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Die Vorschrift sieht ein Akteneinsichts- und Beweisstückbesichtigungsrecht zur Verteidigung im Strafverfahren vor. Doch was ist von diesen Akten und Beweisstücken umfasst und inwieweit besteht ein Einsichts- sowie Besichtigungsrecht? Da Strafverfolgungsbehörden mit der fortschreitenden Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche heutzutage deutlich mehr Informationsmaterial als zu früheren Zeiten erlangen, stellen sich derartige Fragen immer häufiger. Der Gesetzgeber hat jüngst die elektronische Akte im Strafverfahren eingeführt und Formvorgaben für die Akteneinsichtsgewährung implementiert. Die Reichweite von § 147 StPO ist jedoch ungeklärt geblieben. Saber Meglalu untersucht, was zu den Akten und Beweisstücken zählt und wie weit das Einsichts- sowie Besichtigungsrecht reicht. Hierbei geht er auch der Frage nach, wie digitales Ermittlungsmaterial, insbesondere solches aus Telekommunikationsüberwachungen, im Kontext von § 147 StPO einzuordnen ist.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-162132-1 (9783161621321)
DOI
10.1628/978-3-16-162132-1
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bremen; 2016 Erste Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht der Universität Bremen; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen; 2022 Promotion; 2022 Zweite Juristische Staatsprüfung; Rechtsanwalt in Bremen.
Anlass und Gang der Untersuchung
Erstes Kapitel: Genese des Akteneinsichtsrechts
A. Die Einsicht in die Papierakte
B. Die Einführung der e-Akte
C. Ergebnis
Zweites Kapitel: Verfassungs-, völker- und europarechtliche Grundlagen
A. Verfassungsrechtliche Gewährleistungen
B. Völkerrecht und das Recht der Europäischen Union
Drittes Kapitel: "Akten" und "Beweisstücke" i. S. v. § 147 StPO
A. Meinungsstand
B. Einfachgesetzliche Auslegung
C. Gewährleistungen aus der Verfassung und dem Völkerrecht sowie europarechtliche Vorgaben
D. Fazit zum Aktenbegriff und Entwicklung einer Definition des Aktenbegriffs
Viertes Kapitel: Das Einsichtsrecht
A. Die grundsätzliche Einsicht in Original-Informationsträger und die in § 32f StPO normierten Formen der Einsichtsgewährung
B. Die Besichtigung von Ausgangsdokumenten und Beweisstücken und die Einsicht in übertragene Dokumente und Aktenkopien
C. Fallgestaltungen zur (zeitweisen) ersatzlosen Einsichtsverwehrung
D. Die prozessuale Fürsorgepflicht
E. Fazit zum Einsichtsrecht
Gesamtfazit
A. Zusammenfassung der Ergebnisse
B. Ausblick