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Auch in der 16. Auflage vermittelt das Praktikerhandbuch zur Patentverletzung den Lesern einen vollständigen und zugleich kritischen Überblick über den Stand der Rechtsprechung im gesamten Patentverletzungsrecht und bietet eine vielfältige weiterführende Kommentierung.
Wo andere Werke nicht einmal Fragen aufwerfen, gibt dieses Werk bereits fundierte Antworten.
NEU in der 16. Auflage:
- detaillierte Ausführungen zur Glaubhaftmachung beim vorläufigen Rechtsschutz
- Gesetzgebung und Rechtsprechung sind bis einschließlich September 2023 berücksichtigt
Ihre Vorteile auf Wolters Kluwer Online:
- Onlineausgabe des Werks - überall, jederzeit und schnell verfügbar - mit zusätzlichem Zugriff auf die im Werk verlinkten, weiteren Wolters Kluwer Inhalte
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- Unser aktives Portfolio-Management berücksichtigt fortlaufend die aktuellen Rechtsentwicklungen
- Digitale Helfer wie die Such-Funktion, Dual View, Alerts und der Fassungsvergleich unterstützen Sie beim effizienten Arbeiten
Rezensionen / Stimmen
Aus den Besprechungen der Vorauflagen:
»Thomas Kühnens Handbuch ist eine »Singularität« der juristischen Literatur, welche dem großen Bedürfnis von Wissenschaft und Praxis nach einer systematischen und vertieften Behandlung all dieser besonderen Fragestellungen im Kontext der Patentverletzung seit über fünfzehn Jahren Rechnung trägt. Vollständigkeit, Aktualität, Detailgrad und Ideenreichtum zeichnen das Handbuch aus.«
Rechtsanwalt Dr. Marcus Grosch, München, GRUR 06/20
»In der patentrechtlichen Anwaltspraxis muss der ›Kühnen‹ als absoluter Goldstandard bezeichnet werden und darf in keinem auf Patentrecht spezialisierten Anwaltsbüro fehlen. Zusammen mit einem ZPO-Kommentar sind mit dem ›Kühnen‹ grundsätzlich alle Fälle, selbst wenn es um komplexe Fallgestaltungen wie z.B. den FRAND-Einwand geht, für einen auf Patentrecht spezialisierten Anwalt lösbar. Jedes Jahr verbessert der Autor sein Werk nochmals ein Stück und so ist die 11. Auflage nun ein ›ausgereiftes Meisterwerk‹, deren Erwerb nur wärmstens empfohlen werden kann«
Rechtsanwalt Dr. Marc Grunwald, LL.M., München, in Mitteilungen 02/19