Die Grundrechte des Grundgesetzes werden oft als Ergebnis eines Kompromisses verstanden. Dennoch postuliert das Bundesverfassungsgericht, dass sie "eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung" enthalten und als solche "für alle Bereiche des Rechts" gelten. Der Aussage liegt damit der Gedanke einer bewussten Entscheidung des Verfassungsgebers zugrunde. Die Grundlage für die Entscheidung des Verfassungsgebers sucht Alexander Jansen in der Staatsrechtslehre. Er untersucht, ob die Lehren der Staatsrechtler Rudolf Smend, Carl Schmitt und Richard Thoma die Entstehung der Grundrechte des Grundgesetzes beeinflusst haben. Im Mittelpunkt stehen die Beratungen des Parlamentarischen Rates über die Grundrechte, die Aufschluss über die Vorstellungen dieser Wissenschaftler geben.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-163846-6 (9783161638466)
DOI
10.1628/978-3-16-163846-6
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; 2020 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte der Universität Bonn; 2024 Promotion.
Einleitung
A. Hinführung
B. Untersuchungsgegenstand
C. Fragestellung
D. Thesen
E. Forschungsstand
F. Gang der Untersuchung
G. Methodenfragen: Wissenschafts- und Dogmengeschichte
Kapitel 1: Integration durch Grundrechte (Rudolf Smend)
A. Vorbemerkung: Die Integrationslehre als Grundlage der Grundrechtskonzeption?
B. Wissenschaftliche Kurzbiographie
C. Die Integrationslehre als Ausgangspunkt der Grundrechtslehre
D. Die Integrationslehre im Parlamentarischen Rat
E. Fazit: Wider die integrative Grundrechtstheorie
Kapitel 2: Dezision und Grundrechte (Carl Schmitt)
A. Vorbemerkung: Der Mythos Carl Schmitt
B. Wissenschaftliche Kurzbiographie
C. Die Grundrechtslehre Carl Schmitts im Parlamentarischen Rat
D. Fazit: Der, dessen Name nicht genannt werden darf
Kapitel 3: Rechtsstaat und Grundrechte (Richard Thoma
A. Vorbemerkung: Thoma als Transporteur liberaler Grundrechtslehren?
B. Wissenschaftliche Kurzbiographie
C. Grundrechtstheorie: Grundrechte als individuelle Abwehrrechte
D. Rolle im Parlamentarischen Rat
E. Die Vorbehaltslehre Thomas im Parlamentarischen Rat
F. Fazit: Lösungsdivergenz trotz Systemkonvergenz
Schluss
A. Kenner der Grundrechtslehren
B. Grundrechte ohne Staatsrechtswissenschaft
C. Grundrechte als Vergangenheitsbewältigung
D. Verwaiste Verfassungsväter