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Am 1.7.2017 ist das sehr detaillierte Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz -ProstschG) in Kraft getreten. Folglich unterliegt die Prostitution insbesondere der Schutz der Prostituierten nun einem eigenen Gesetz, für dessen Vollzug Verwaltungsbehörden zuständig sind. Dies ist nicht nur eine personelle Herausforderung und Belastung sondern auch völliges Neuland was den Inhalt des Gesetzes betrifft. So sieht das Gesetz z.B. vor eine sogenannte Aliasbescheinigung auszureichen, eine Bescheidform, die im Verwaltungsrecht nicht vorgesehen ist.
Das ProstSchG ist an das Geweberecht insbesondere an das Bundesgaststättengesetz und die Bewachungsverordnung angelehnt. Es enthält zusätzlich auch wesentlich sozialethische Gesichtspunkte. Mit dieser Broschüre wird den Mitarbeitern der Kommunen eine konkrete Arbeitshilfe für den Vollzug des ProstSchG zur Hand gegeben. Mit diesem Werk werden die einzelnen Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes ergänzend erläutert sowie mit zahlreichen Mustern ergänzt.
Hier gilt der Dank der Stadt München, die umfangreiches Material zur Verfügung gestellt hat. Ferner konnten Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Berücksichtigt wurden außerdem diverse ministerielle Hinweise zum Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes.
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